Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz und die Krankenkassen haben sich auf Gebiete verständigt, in denen 2017 die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung gefördert wird. Über einen Strukturfonds sollen wie im Vorjahr Niederlassungen mit bis zu 60.000 Euro, Nebenbetriebsstätten mit bis zu 20.000 Euro und Anstellungen von Ärzten oder Psychotherapeuten bei einem vollen Versorgungsauftrag für maximal 60 Monate mit bis zu 1.000 Euro monatlich unterstützt werden. Dazu stellt die KV 0,1 Prozent der vereinbarten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zur Verfügung. Den gleichen Betrag steuern die Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen bei. Förderfähig sind Hausärzte in zehn von 51 Planungsbereichen sowie die allgemeine fachärztliche Versorgung in 28 Planungsbereichen, darunter vor allem Hautärzte, Chirurgen, HNO-Ärzte, Augenärzte, Urologen und Gynäkologen. Hinzu kommen Psychotherapeuten, Kinderärzte, Nervenärzte und Orthopäden. (stp)
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