Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat als erste deutsche Kammer die Zusatzweiterbildung Transplantationsmedizin in ihre Weiterbildungsordnung aufgenommen. Ziel ist es, die Organspende noch sicherer und transparenter zu gestalten. Damit Sachsen-Anhalt auch künftig das einzige Bundesland ohne jegliche Auffälligkeiten bei Überprüfungen der Transplantationszentren bleibe, „sollen unsere Fachärzte noch eine zusätzliche, auch nach Außen hin dokumentierbare Facharztzusatzbezeichnung führen können“, begründete Kammerpräsidentin Simone Heinemann-Meerz den Schritt.
Die Zusatzweiterbildung Transplantationsmedizin soll in Ergänzung zu einem Facharzttitel erworben werden können und neben medizinisch relevanten Kompetenzen auch die Kenntnis entsprechender gesetzlicher, ethischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen beinhalten. Die Weiterbildungszeit beträgt 24 Monate, wovon zwölf Monate auch während einer anderen Facharztweiterbildung erbracht werden können. Die anderen zwölf Monate erfolgen an einem Transplantationszentrum. Zusätzlich beinhaltet die Zusatzweiterbildung einen 60-Stunden-Kurs in Transplantationsmedizin. (stp)
Der Bundestag hat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der...
Niedergelassene Vertragszahnärzte in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften können mehr...
Ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zum Termin- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, die...
Hartmannbund
Kurfürstenstraße 132
10785 Berlin
Telefon: 030 206208-0
Telefax: 030 206208-49
E-Mail: hb-info@hartmannbund.de