Das Honorar für Deutschlands Vertragsärzte wächst im nächsten Jahr um gut eine halbe Milliarde Euro. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geeinigt. Der Orientierungswert, auf dessen Basis die Preise für alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Leistungen berechnet werden, steigt danach zum 1. Januar 2020 um 1,52 Prozent, von 10,8226 auf künftig 10,9871 Cent. Diese Erhöhung bringt Ärzten rechnerisch ein Plus von 565 Millionen Euro beim Honorar.
GKV-Spitzenverband und KBV einigten sich zudem darauf, Videosprechstunden stärker zu fördern. Ab dem 1. Oktober 2019 zahlen die Kassen den Ärzten, die Videosprechstunden anbieten, dafür eine Anschubfinanzierung. Diese könne bis zu 500 Euro je Arztpraxis und Quartal betragen. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre.
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