Die ersten Pflegekräfte-Untergrenzen stehen, und die politische Botschaft gibt es gleich dazu: Wer zu wenig Pflegekräfte für zu viele Patienten hat, der muss Betten abbauen, lässt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Kliniken wissen. Konkret wurden Untergrenzen für Intensivstationen, die Kardiologie, die Geriatrie und die Unfallchirurgie festgelegt – gültig ab 1. Januar 2019. So soll beispielsweise auf Intensivstationen in der Tagschicht künftig eine Pflegekraft für höchstens 2,5 Patienten da sein, für nachts gelten 3,5 Patienten. In einem abgestuften Verfahren soll sich dann ab Januar 2021 tagsüber eine Pflegekraft um höchstens zwei kümmern, nachts maximal um drei Patienten kümmern. In der Unfallchirurgie hat das Bundesgesundheitsministerium den Schlüssel 1:10 (tagsüber) sowie 1:20 (nachts) festgelegt. Der gleiche Schlüssel gilt für die Geriatrie. Für die Kardiologie wurden die Schlüssel 1:12 bzw. 1:24 festgelegt.
Während sich der GKV Spitzenverband grundsätzlich positiv zur BMG-Verordnung positioniert, kommt Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Hier fordert man weitergehende Ausnahmeregelungen.
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