Konsequente Anwenderfreundlichkeit deutscher Krankenhausinformationssysteme

Die Hartmannbund Landesverbände Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fordern die deutsche Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen dazu auf, die Benutzerfreundlichkeit der IT-Systeme für die Endnutzer (ärztliches und pflegerisches Personal) im stationären Bereich umgehend und nachhaltig zu verbessern. Klare Rahmenvorgaben wie sie bereits im ambulanten Sektor seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durch Zertifizierungsvorgaben längst etabliert wurden, sind für die Etablierung von Kompatibilität der IT-Systeme und auch der medizinischen Geräte (z.B. Ultraschallgeräte) notwendig.

Begründung:

In der aktuellen Diskussion um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens entsteht der Eindruck, eine Lösung sei schnell in Sicht, sobald sich Patienten, Politik und Ärzte einig werden bezüglich strittiger Punkte, wie z.B. dem Datenschutz. Weniger thematisiert werden die Krankenhausinformationssysteme selbst, welche durch Kompatibilität untereinander entscheidend zur Digitalisierung beitragen könnten.

Laut einer älteren Umfrage sind die IT-Leiter deutscher Krankenhäuser zwar bezüglich des Funktionsumfangs größtenteils mit ihrem jeweiligen Krankenhausinformationssystem zufrieden (Leimeister et al., 2008). In einer Umfrage des Hartmannbundes bei über 1.300 jungen Assistenzärzten aus dem Jahr 2017 gaben über ein Drittel der Befragten an, täglich über drei Stunden ihrer Arbeitszeit mit der Dokumentation beschäftigt zu sein. Gleichzeitig gaben allerdings über 80 Prozent der Befragten an, dass in ihrer Klinik noch eine mehrfache, also größtenteils redundante papiergebundene und digitale Dokumentation erfolgt.

In Zeiten des zunehmenden, durch gesetzliche Normen bedingten Dokumentationsaufkommens ist jede Minute Arbeitszeit, welche durch nicht-intelligente Computersysteme verloren geht, als Mitverursacher des grassierenden Pflege- und Ärztemangels anzusehen.

Es wäre begrüßenswert, wenn diese Kompatibilität zukünftig nicht notgedrungen durch gesetzgeberische Maßnahmen veranlasst werden müsste.