20 Prozent Studienzeit im Praktischen Jahr einheitlich einführen

Der Hartmannbund, Landesverband Bayern, fordert den Gesetzgeber auf, den Studierenden im Praktischen Jahr (PJ) mindestens 20 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit mit einem strukturierten Programm für Studienzeiten zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Für Studienzeiten bzw. Studientage im PJ gibt es in der Approbationsordnung im Augenblick keine Regelung. Bis 2012 dienten die Studienzeiten der Vor- und Nachbereitung der im PJ kennengelernten Krankheitsbilder, zur Examensvorbereitung und für erste Einblicke in ärztliche Fortbildungsmaßnahmen.

Augenblicklich werden Studienzeiten je nach Ermessen der Universitätsklinik oder des akademischen Lehrkrankenhauses in unterschiedlichem Umfang und Modus gewährt, zum Teil entfallen sie aber auch gänzlich. Eine verbindliche Regelung sollte vor Ort flexibel gehandhabt und gestaltet werden. Vorstellbar sind Seminare speziell für PJ-Studierende, aber auch die Teilnahme an Veranstaltungen wie interdisziplinäre Konferenzen und Kolloquien, klinische pathologische und pharmakotherapeutische Besprechungen sowie autodidaktisches Literaturstudium.

Landshut, 16. April 2016