Ambulantes Krankenpflegepraktikum

Der Hartmannbund, Landesverband Bayern, fordert den Gesetzgeber zu einer Änderung der Approbationsordnung dahingehend auf, dass das vorklinische 3-monatige Pflegepraktikum im Studium der Humanmedizin nicht nur stationär, sondern zumindest teilweise auch in ambulanten Krankenpflegeeinrichtungen abgeleistet werden kann.

Begründung
Die Sicherungsstellung der zukünftigen medizinischen ambulanten Versorgung erfordert einen frühzeitigen Kontakt mit der zunehmend häufigen ambulanten Krankenpflege-Wirklichkeit.

Landshut, 16. April 2016