Sicherung bzw. Verbesserung der ambulanten und stationären fachärztlichen Versorgung besonders in ländlichen Regionen durch Erhalt bzw. Ausbau des kooperativen Belegarztsystems

Der Hartmannbund, Landesverband Bayern, sieht in ländlichen Regionen, auch in Bayern, nicht nur die hausärztliche, sondern auch die fachärztliche ambulante und stationäre Versorgung akut gefährdet. Deshalb fordert der Hartmannbund, Landesverband Bayern, den Erhalt bzw. Ausbau des kooperativen Belegarztsystems.

Begründung

Die Ursachen:

Immer mehr kleinere Krankenhäuser sind in ihrem Bestand gefährdet. Sie werden jedoch für eine flächendeckende stationäre wohnortnahe Grundversorgung gerade im ländlichen Raum benötigt.

Im ländlichen bzw. kleinstädtischen Bereich ist die ambulante fachärztliche Versorgung gefährdet z.B. durch hohe Investitionskosten, die sich für eine Einzelpraxis oft kaum rentieren sowie hoher Kosten für Personal, Raum und Geräte mit ungenügender Auslastung. Zur Bildung einer Gemeinschaftspraxis reichen die Patientenzahlen häufig nicht aus.

Vorteile des Belegarztsystems:

Für den Patienten:
Ambulante und stationäre wohnortnahe fachärztliche Betreuung in einer Hand, d.h. der Patient kann durch einen Facharzt seiner Wahl in Zusammenarbeit mit seinem Hausarzt umfassend ambulant und stationär betreut werden. Bei stationärer Aufnahme können unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Erforderliche Kontrollen nach stationärer Behandlung können vom gleichen Facharzt wieder erbracht werden.

Für die Ärzte:
Durch ambulante und stationäre Diagnostik können durch gemeinschaftliche Nutzung die Kosten für Assistenzpersonal, Räumlichkeiten und Geräte reduziert werden. Es bietet sich die Bildung von fachspezifischen oder fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen an mit Erweiterung des diagnostischen und therapeutischen Spektrums – die fachärztliche Präsenz kann am Wochenende sowohl ambulant als auch stationär gesichert werden.

Für Ärzte in Weiterbildung:
Durch Rotation bei den verschiedenen Facharztpraxen kann die ambulante und stationäre Weiterbildung zum Allgemeinarzt in Zusammenarbeit mit Allgemeinärzten vor Ort durchgeführt werden, es können auch Teilabschnitte zur fachspezifischen Weiterbildung absolviert werden, eventuell in Zusammenarbeit mit Großkliniken im Umfeld. Die Kosten für die Weiterbildung sowie für die Vorhaltung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes durch Ärzte in Weiterbildung müssen gesichert werden.

Für Hausärzte:
An die Belegklinik kann eine Notfallambulanz angegliedert sein, betreut durch Hausärzte. Im Notfall ist ein fachärztliches Konsilium jederzeit möglich mit sofortiger Entscheidung ob ambulante oder stationärer Weiterversorgung.

Für die Kostenträger:
Der Träger des Krankenhauses muss nicht für die Kosten des ärztlichen Dienstes einschließlich evtl. Rückstellungen für den Ruhestand aufkommen. Die Räume für die ambulante Betreuung können an die Praxen vermietet werden. Die Geräte sowie das erforderliche Personal können entweder aufgeteilt oder von den Ärzten allein übernommen werden. Dafür sind entsprechende Regelungen der Honorierung bei Patienten der GKV und PKV erforderlich.

Landshut, 16. April 2016