Portalpraxen

Im Krankenhausstrukturgesetz wird die Einrichtung von Portalpraxen an zur Notfallbehandlung zugelassenen Kliniken vorgesehen.  Dies ist die Folge eines veränderten Selbsteinweisungsverhalten, insbesondere jüngerer Patienten, die sich für schwer krank halten.  Diese Patienten binden die Ressourcen der angestellten Ärzte in den Kliniken, die der Behandlung Schwerkranker vorbehalten sein sollte, und bringen diese an Ihre Leistungsgrenze.  Eine mit erfahrenen Allgemeinärzten besetzte Portalpraxis, die von der KV ggf. unter Einbindung vorhandener Arztnetzstrukturen betrieben wird, ist hier eine sinnvolle Lösung, um die Klinikstrukturen zu entlasten.  Es wird über ungleiche (in der Klinik höhere) Vergütung dieser Behandlung diskutiert.  Die Delegiertenversammlung des HB Hessen fordert die Notfallbehandlung durch eine bessere Patientensteuerung (hier ist auch eine Patientengebühr in Erwägung zu ziehen) wieder in die Praxen der niedergelassenen Kollegen oder die ÄBD-Zentralen zu verlagern, damit die Krankenhausärzte zu entlasten, und setzt sich für eine gleiche Bezahlung der Notfallbehandlung, unabhängig von der erbringenden Stelle ein. 

Frankfurt, 09.03.2016