HB Hessen mahnt zu maßvollem und vorausschauendem Umgang mit den neuen Vergütungen im TSVG

Die Delegierten der Landesversammlung des Hartmannbund Landesverbandes Hessen beschäftigten sich auf ihrer Landesdelegiertenversammlung am Samstag, 06.04.2019 in Frankfurt mit den Auswirkungen des zum 1. Mai 2019 in Kraft tretenden Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

Der Hartmannbund in Hessen mahnt die Ärzteschaft zu einem maßvollen und vorausschauenden Umgang mit den neuen extrabudgetären Vergütungen im TSVG. Bei den Neuregelungen würden viele akute Leistungen bei den grundversorgenden Fachärzten extrabudgetär vergütet. Zu bedenken sei jedoch unbedingt, dass der „Facharztgruppentopf“ um diese Summe im Folgejahr bereinigt/reduziert werde. Diese Bereinigung könne dazu führen, dass sich die Geldsumme in der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung im Folgejahr erheblich reduziere und damit die Regelleistungsvolumina dann sinken.

Daher müsse mit den Neuregelungen des TSVG vorausschauend umgegangen werden. Die Zusatzvergütung würde zwar befürwortet, die Förderung der Ausweitung der vertragsärztlichen Tätigkeit müsse jedoch eine mittel- und langfristig verlässliche Perspektive haben.

Außerdem zeichne sich ab, dass ca. 25 Prozent der von den Terminservicestellen vermittelten Arzttermine von den Versicherten nicht wahrgenommen würden. Diese hohe Quote der „No-Shows“ vernichte Termine für andere wartende Patienten. Daher sollten eine verbesserte Patientensteuerung und ggfs. Sanktionsmechanismen ernsthaft erwogen werden, um diesen Missstand wirksam zu beseitigen.

Eine finanzielle Kompensation für von Patienten nicht wahrgenommene Arzttermine sei angemessen.