Digitalisierung gemeinsam mit der Ärzteschaft für die medizinische Versorgung nutzbar machen

Die Hartmannbund-Landesverbände Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern fordern die Politik auf, die Digitalisierung gemeinsam mit der Ärzteschaft für die medizinische Versorgung nutzbar zu machen. Der Einsatz digitaler Techniken muss sich an den medizinischen Gegebenheiten und Notwendigkeiten orientieren und darf kein Selbstzweck sein. Grundvoraussetzung sind eine flächendeckend verfügbare und funktionierende Infrastruktur sowie verpflichtende Vorgaben zur Kompatibilität und Interoperabilität. Dabei sind Vorgaben wenig hilfreich, die auf politischen Entscheidungen beruhen, die sich weder inhaltlich noch technisch an der Versorgungsrealität und dem Datenschutz orientieren. Vielmehr sind solche Vorgaben – vor allem hinsichtlich der Akzeptanz in der gesamten Bevölkerung – kontraproduktiv. Die Ärzteschaft ihrerseits steht in der Pflicht, die Digitalisierung zum Nutzen der Patienten zu gestalten und einzusetzen. Das persönliche Arzt-Patienten-Verhältnis darf dabei nicht ausgehöhlt, sondern muss befördert werden. Dazu kann auch Big Data eine wesentliche Rolle spielen – zum Beispiel zur fachübergreifenden Diagnoseerhebung, die die therapeutische Entscheidung positiv unterstützen kann. Der Datenschutz muss dabei in jedem Falle gewährleistet ein.