4. Investitionen in eine bedarfsgerechte, strukturverbessernde und qualitätsorientierte Weiterentwicklung des stationären Sektors in Nordrhein- Westfalen

Die Delegiertenversammlung des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein begrüßt die Bemühungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die Bereitstellung von Krankenhausinvestitionskosten durchgreifend zu verbessern und hierbei den stationären Sektor strukturell, bedarfsgerecht-versorgungssichernd, innovationsfördernd und mit der zentralen Zielsetzung einer Qualitätssicherung und -verbesserung sowie einer effizienteren Mittelallokation im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung weiterzuentwickeln.

Begründung:

Über Jahre hinweg wurden – wie in anderen Bundesländern auch – in Nordrhein-Westfalen die erforderlichen Investitionskosten im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung nicht in auskömmlichem Maße bereitgestellt. Darüber hinaus war es versäumt worden, die Krankenhauslandschaft unter dem Blickwinkel einer möglichst effizienten Mittelallokation weiterzuentwickeln, um einerseits Versorgungssicherheit und eine hohe Prozess- und Ergebnisqualität zu gewährleisten, andererseits Redundanzen, Überkapazitäten und einen kannibalisierenden Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern ein und derselben Region zu vermeiden.Die unzureichende Bereitstellung von Investitionskosten hat nicht nur zu einem Substanzverzehr in den Kliniken geführt, sondern auch dazu, dass viele Krankenhäuser gezwungen waren und noch immer sind, aus den DRG-Erlösen eigene Investitionsrücklagen zu bilden. Dies ist aber weder norm- noch sachgerecht, da die DRG-Vergütungen lediglich zur Refinanzierung der laufenden Betriebskosten und insbesondere der Personalkosten – nicht jedoch zur Finanzierung von erforderlichen Investitionen – kalkuliert sind. Die Folgen zeigen sich in einer erheblichen Verminderung der Ausstattung mit qualifiziertem Pflegepersonal – mit der Folge, dass sich der Gesetzgeber nunmehr veranlasst sieht, Pflegepersonalmindestausstattungen verbindlich vorzugeben. Aber auch die in den Krankenhäusern arbeitenden Ärztinnen und Ärzte hatten und haben unter der unzureichenden Bereitstellung der Krankenhausinvestitionskosten durch die Bundesländer zu leiden, indem unbezahlte Mehrarbeit – auch unter Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz – geleistet werden musste und muss. Auch haben sich die Krankenhausträger durch weitgehende Abschaffung sowohl des Liquidationsrechts Leitender Ärztinnen und Ärzte als auch der Beteiligung der sogenannten nachgeordneten Ärztinnen und Ärzte an den Erlösen aus wahlärztlicher Behandlung die praktisch vollständige Vereinnahmung dieser Erlöse gesichert, um eine gewaltige – ordnungspolitisch unkorrekte – Quersubventionierung organisieren zu können.