Dem Reden vom ersten Schutzwall müssen Taten folgen

Zur Zeit werden in vielen Praxen deutlich weniger Patienten behandelt und weniger Leistungen erbracht, was für niedergelassene Ärzte eine potentiell existenzgefährdende Honorarminderung darstellt.

Hierzu forderte der Vorsitzende des Hartmannbund Landesverbandes Thüringen und Geraer Augenarzt Dr. med. Jörg Müller: „Wenn der Gesetzgeber es ernst meint, dass niedergelassene Ärzte den ersten Schutzwall in der Gesundheitsversorgung darstellen, muss er es auch zeigen. So wie das Krankenhausentlastungsgesetz ausgestaltet wurde, ist es nur ein halber Schutzschirm für Praxisärzte, da gravierende Honorarminderungen nicht aufgefangen werden.“

Besonders kritisch zu sehen sei, dass zwar eine reduzierte Fallzahl abgegolten werde, nicht aber ein reduzierter durchschnittlicher Fallwert, also die Leistungsmenge pro Patienten und damit das durchschnittliche patientenbezogene Honorar. Somit würden Praxen, die etwa gleich viel Patienten behandeln wie vorher, aber deutlich weniger Leistungen pro Patient erbringen, mit ihrem Honorarrückgang alleine gelassen. „Der Gesetzgeber sollte daher eine Zahlung auf dem Niveau der Vorjahresquartale sicherstellen, frei von Abschlägen und späteren Kürzungen und Bereinigungen“, so Müller weiter.

Zudem sollten die zuständigen Behörden, insbesondere die Gesundheitsämter, weiter alles daran setzen, die notwendige Schutzausrüstung sicherzustellen. In den Fällen, in denen Ärzte selbst für die Kosten von Schutzausrüstung aufkommen, sei finanzielle Unterstützung angezeigt: „Es ist nicht einzusehen, wieso Kliniken pro Patient 50 € für Schutzmaterial erhalten, und der sogenannte erste Schutzwall auf den Anschaffungskosten sitzen bleibt“.

Abschließend ging Müller noch auf die Situation der Privatärzte ein. „Zahlen des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen zeigten, dass die Honorare je nach Fachrichtung im März deutlich gesunken sind, und zwar bis zu 70 Prozent. Hier sehe ich die privaten Krankenversicherer und die Träger der Beihilfe gefordert, Ausgleichszahlungen zu leisten.“ Dies sei auch eine moralische Pflicht und im Interesse des Fortbestands der Praxen und damit der ambulanten privatärztlichen Versorgungsstruktur – schließlich flössen ja unverändert Beitragseinnahmen durch die Privatversicherten.