Müller begrüßt klares Statement aus Hessen gegen KBV-Pläne

Das gestern publik gewordene Verhandlungsergebnis des Bewertungsausschusses zur EBM-Reform schlägt derzeit hohe Wellen. Dazu teilt der Vorsitzende des Landesverbandes Thüringen im Hartmannbund und Geraer Augenarzt Dr. Jörg Müller mit: „Der Gesetzgeber besteht angesichts der durch die Spahnschen Gesetze verursachten Kosten auf Punktzahlneutralität beim EBM. Das ist sehr unbefriedigend angesichts der immer weiter steigenden Forderungen durch Politik, Kassen und Patienten an die Ärztinnen und Ärzte.“

Nicht hinnehmbar sei, dass die Aufwertung der Sprechenden Medizin – die überfällig sei – allein auf Kosten technischer Leistungen geschehe. „Daher begrüßen wir die klare Stellungnahme der KV Hessen und hoffen, dass auch andere KVen in Deutschland hier klare Kante für die durch sie vertretenen Ärztinnen und Ärzte zeigen.“

„Wenn ich die Abwertung aller altersadjustierten Versicherungspauschalen und die zum Teil deutlich niedrigere Punktzahl bei Langzeit-EKGs und anderen Leistungen sehe, frage ich mich, ob die KBV eigentlich noch einen Bezug zum Alltag in den Praxen hat“, so Müller weiter. Bereits jetzt arbeiteten viele Praxen am Rande ihrer Kapazitäten und sogar darüber hinaus. Diesen Kolleginnen und Kollegen dürfte es schwer vermittelbar sein, warum sie jetzt bei unveränderter Arbeitsbelastung weniger Vergütung erhalten sollen. Dazu komme, dass ohnehin schon mehr als 20 Prozent der erbrachten fachärztlichen Leistungen nicht bezahlt würden – allein in Thüringen.

Als fatales Signal bezeichnete Müller darüber hinaus das von der KBV entwickelte Drei-Punkte-Raster für eine Sprechstunden-Plausiprüfung. Es sei absehbar, dass es gerade bei Ärzten mit zuwendungsintensiven Tätigkeiten leicht zu ungerechtfertigten Prüfungen kommen könne. Bezeichnend sei es in dem Zusammenhang übrigens auch, dass man sich auf Seiten der KV über negative Auswirkungen in Folge der Sprechstunden-Prüfungen bedeckt halte. Alles in allem seien diese Verhandlungsergebnisse – wie übrigens auch die Ergebnisse der Honorarverhandlung der KBV über die jährliche Anpassung des Orientierungspunktwertes, die sich unterhalb der Inflationsrate bewegen – denkbar ungeeignet, bei der nachfolgenden Ärztegeneration Interesse für eine freiberufliche selbständige Tätigkeit in eigener Praxis zu wecken.