Müller: Zehn Euro für Patientenakten-Befüllung sind ein Witz

Der gestern vorgestellte Referentenentwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) sieht vor, dass Versicherte einen Anspruch darauf haben, dass Ärzte elektronische Patientenakten (ePA) mit Gesundheitsdaten befüllen. Dafür sollen die Mediziner eine einmalige Vergütung von zehn Euro für das Jahr 2021 erhalten.

Dazu äußert sich der Vorsitzende des Landesverbandes Thüringen im Hartmannbund und Geraer Augenarzt Dr. Jörg Müller: „Der Vorschlag aus dem Gesundheitsministerium, jede befüllte Patientenakte mit zehn Euro zu vergüten, ist ein Tritt in den Allerwertesten der Ärzte.“ Alleine mit der Inbetriebnahme und Befüllung der Patientenakte sei ein deutlich höherer Aufwand verbunden, insbesondere bei Patienten mit langer Krankenvorgeschichte, wo hier schnell ein Zeitaufwand von einer Stunde oder mehr anfalle.

Dazu komme, dass bei den Ärzten nach Abzug von Betriebskosten und Steuern kaum mehr als drei Euro pro ePA-Befüllung ankommen dürfte, Infrastrukturbeschaffungs- und Erhaltungskosten nicht mitgerechnet.

„Für einen Personalausweis oder einen Reisepass zahlen wir das dreifache oder das sechsfache – das korrekte Einpflegen von sensiblen und teilweise lebenswichtigen Gesundheitsdaten in Patientenakten soll dagegen mit Peanuts vergütet werden. Für mich ist dieses Vorhaben aus dem Gesundheitsministerium letztlich ein Ausdruck der mangelnden Wertschätzung der ärztlichen Arbeit und auch den Patienten gegenüber“, so Müller weiter.

Abschließend spricht Müller die noch unklare Frage der Haftung an: „Wer haftet denn, wenn die Dokumentation in der ePA trotz besten Wissens und Gewissens unvollständig ist? Im Zweifel bleibt das Thema Haftung an der Ärzteschaft hängen, davon können wir ausgehen“.