Reinhardt: TI-Strafgelder gehören zurück in die Gesamtvergütung

Wegen nicht fristgerecht erfolgter Anschlüsse an die Telematik-Infrastruktur einbehaltene Gelder* zurück an die Kassen? Dieser Forderung der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes Bund, Doris Pfeiffer, hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, eine klare Absage erteilt. „Schlimm genug, dass die Kolleginnen und Kollegen diesen Repressalien ausgesetzt sind! Dem setzt Frau Pfeiffer jetzt noch die Krone auf, wenn sie fordert, das aus den Honorarkürzungen resultierende Geld müsse an die Krankenkassen zurückfließen. Sie verkennt dabei völlig, dass es sich bei den einzubehaltenden Honoraren um für die Versorgung der Versicherten vorgesehene Beitragsgelder aus der Gesamtvergütung handelt, die von den Krankenkassen mit befreiender Wirkung an die Kassenärztlichen Vereinigungen gezahlt werden.“ Diese bilde nach dem Gesetz das Ausgabenvolumen für die gesamte vertragsärztliche Versorgung der Kassenmitglieder und ihrer mitversicherten Familienangehörigen im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung ab, so Reinhardt. Dementsprechend gehörten die sogenannten Strafzahlungen zurück in die Gesamtvergütung, wo sie – wie von Frau Pfeiffer ja gefordert – unmittelbar der Versorgung der Versicherten zur Verfügung stünden.

*Hintergrund ist die Gesetzesregelung, wonach Praxisinhabern, die ab dem 01. Juli nicht an die TI angebunden sind und das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen, das Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt wird; ab März 2020 droht gemäß dem Entwurf des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) gar eine Honorarkürzung von 2,5 Prozent.