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Beschlüsse Baden-Württemberg

10.05.2011
Landesdelegiertenversammlung 2011

Leitantrag

Der Arztberuf hat im Land und im Bund an Anziehungskraft verloren. Im kurativen Bereich verlieren wir zunehmend Ärztinnen und Ärzte aus dem eigenen Land. Die Gesamtzahl der Ärzte steigt nur noch in geringem Maße. Die dringend erforderliche Einhaltung von Arbeitszeitgrenzen lässt aber die verfügbare Zeit in der Versorgung kranker Menschen sinken. Es ist eine Herausforderung für Sozialstaat, Politik und Ärzteschaft, eine flächendeckende, hochwertige ärztliche Versorgung der Menschen im Land zu sichern. Wir zeigen entscheidende Schnittstellen auf, deren bessere Gestaltung zur dauerhaften Sicherung des deutschen Gesundheitswesens beitragen werden. Dies kann nur mit hochmotivierten und ausgezeichnet ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten gelingen.

 

Von der Ausbildung zum Beruf

Attraktivität des Medizinstudiums mit Praxisnähe in der Ausbildung und einer auf den Studienfortgang und die Ergebnisse orientierten Konzipierung der Prüfungen und Staatsexamina sind Grundvoraussetzungen für den Einstieg in den Beruf. Gerade die konzentrierte Belastung durch das sog. Hammerexamen ist hier nicht hilfreich und erhöht die psychische und auch physische Belastung der Medizinstudierende gegen Ende ihres Ausbildungsweges. Universitäten müssen funktionale Prüfungsordnungen entwickeln, die Politik muss hierfür Freiräume bereitstellen. Das Praktische Jahr (PJ) muss auf die ärztliche Tätigkeit praktisch vorbereiten, eine Vergütung muss flächendeckend sichergestellt sein.

Nach dem Studium muss es ausreichend Assistenz- und Weiterbildungsstellen geben und die Verzahnung von Weiterbildungen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich verbessert werden. Die Bereitschaft, gute Weiterbildungsplätze zu bieten, muss unterstützt werden und darf sich nicht zu einem wirtschaftlichen Nachteil für Praxen und Kliniken entwickeln.

Die Karriere- bzw. Berufswegplanung eines Assistenzarztes ist nicht mehr zwangsläufig in den Kategorien Facharztweiterbildung und Praxisniederlassung zu sehen. Es existieren vielfältige Berufsfelder für Ärzte; auch eine EU-weite Tätigkeit bzw. das Sammeln von Auslandserfahrungen sind mittlerweile integraler Bestandteil der beruflichen Lebensplanung. Wir selbst müssen aktiv als Ärzteverbände die breiten Möglichkeiten ärztlicher Berufsausübung den Studierenden und Assistenzärzten aufzeigen und Unterstützung durch Vernetzungen bieten. Die gesundheitspolitisch Verantwortlichen müssen Rahmenbedingungen des ärztlichen Berufs so gestalten, dass wir uns von der Einbahnstraße „Medizinstudium-Assistenzarztzeit-Klinik/Praxisarbeit“ lösen und eine bessere Verzahnung bzw. parallele Besetzung unterschiedlicher ärztlicher Tätigkeitsfelder erreichen.

Im Studium und während der Weiterbildungsphase müssen die Aspekte der eigenverantwortlichen und betriebswirtschaftlich eigenständigen Tätigkeit einen höheren Stellenwert erhalten. Es ist festzustellen, dass Studierende sich immer mehr für eine Zukunft im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses interessieren. Diesem Effekt kann entgegengewirkt werden, indem man das betriebswirtschaftliche Wissen und die betriebswirtschaftliche Selbstsicherheit und Selbständigkeit der Studierenden und Ärzte durch entsprechende Bildungselemente fördert. Dies ist die Grundlage für eine erfolgreiche selbständige Tätigkeit als Arzt in eigener Praxis bzw. Teilhaber von MVZ oder Tagesklinik. Dies reicht aber bis zur Gründung eigener Institute oder Kliniken.

 

Arzt – freier Beruf oder Arbeit im Regelungskorsett

Wie bereits oben mit der Zielsetzung der Flexibilisierung der Weiterbildung angedeutet, lässt sich generell feststellen, dass die frühere klassische Arztkarriere mit dem Ziel einer dauerhaften Niederlassung an einem Ort nicht mehr die Regel sein wird. Zum Einen vermissen junge Ärztinnen und Ärzte häufig eine betriebswirtschaftliche Sicherheit, zum Anderen haben sie auch keinen auf Jahrzehnte ausgerichteten Bindungswunsch an eine einzige berufliche Organisationsstruktur bzw. regionale Umgebung. Hier benötigen wir eine höhere Flexibilität im Wechsel zwischen unterschiedlichen ärztlichen Tätigkeitsfeldern. Der Ein- und Ausstieg muss auch für Vertragsärzte machbar sein. Jahrelange Sperren sind nicht mehr zeitgerecht. Parallelität von Niederlassung und angestellter Tätigkeit dürfen kein Tabu sein. Die Honorierungsmodelle könnten in solchen Fällen aus einem Festgehalt und einem frei erwirtschaftbaren Honoraranteil bestehen.

Wenn man über Bezahlungsmodelle der ärztlichen Tätigkeit nachdenkt, ist auch zwingend die Frage zu beantworten: „Was ist ärztliche Leistung wert?“ Hierbei ist nicht nur der rein betriebswirtschaftlich kalkulierte und materielle Wert der ärztlichen Leistung zu berücksichtigen, sondern auch der immaterielle bzw. ethische Wert, der beispielweise beim Hausarzt in der Fürsorgeleistung gegenüber seinen ihm anvertrauten Patienten und ihren Familien besteht. Hier ist auch die Politik gefordert zu entscheiden, mit welcher Form von Rahmenbedingungen der ärztlichen Tätigkeit sie diese immateriell-ärztliche Leistung honorieren möchte. Die politisch Verantwortlichen - speziell in den Kommunen - profitieren in hohem Maße von dieser Sorge der Ärzte um ihre Patienten und die Stabilisierung der lokalen sozialen Systeme.

Die Frage Selektiv- oder Kollektivverträge erinnert an dogmatische Auseinandersetzungen. Politische Vorgaben hatten mit der Einführung des §117b nicht primär das Ziel einer höheren Flexibilisierung angestrebt, es durfte auch keinen freien Wettbewerb geben. Die zugelassenen Verhandlungspartner im System wurden genau definiert. Es stellt sich nun die Frage, an welchem Vertragssystem Ärzte zukünftig teilnehmen sollen, können oder müssen, nicht primär an welchem sie sich beteiligen wollen. Neben dem bisher bestehenden Kollektivvertrag entwickeln sich mehr und mehr Selektivverträge, sowohl im fachärztlichen als auch im hausärztlichen Bereich. Diese Selektivverträge sind teilweise als Ablöseverträge der bisherigen kollektivvertraglichen Versorgung angedacht. Andererseits bestehen aber auch selektivvertragliche Regelungen, die eine add-on-Versorgung und -Honorierung in Ergänzung des bestehenden Kollektivvertrages vorsehen. Haben die politisch Verantwortlichen jetzt den Mut, die Verträge weiterlaufen zu lassen und die zentrale Finanzierungskontrolle aufzugeben? Folgt dann als nächster Schritt die Kostenerstattung auf Basis einer betriebswirtschaftlich kalkulierten GOÄ? Wir befürworten Vertragsmodelle, die die freie Berufsausübung in der Behandlung unserer Patienten garantieren, den Schutz der Patienten/Arzt-Daten sichern und nicht auf Kosten anderer Ärzte in budgetierten Systemen Vorteile erwirtschaften.

Es ist zu klären, wer auf lange Sicht die Vertragspartner sein sollen. Halten wir am Prinzip der Selbstverwaltung fest. Dann müssen wir Ärzte die Selbstverwaltung aktiv leben und Übergriffen der Politik entschieden entgegentreten. Eingriffe in unseren freien Beruf dürfen wir auch für einen kurzfristigen Nutzen nicht tolerieren.

Die ambulanten Kodierrichtlinien sind sicher ein Beispiel für die überbordende Dokumentationsarbeit, die Ärzte bei ihrer Tätigkeit im Krankenhaus bzw. in der Praxis zu leisten haben. Die korrekte Kodierung von ärztlichen Diagnosen und damit der zugrundeliegenden Morbidität der Bevölkerung sind wesentlich für Versorgungsforschung bzw. auch Evaluation und Steuerung der Kostenentwicklung. Andererseits ist zu überlegen, mit welchen Dokumentationsinstrumenten und in welchem Dokumentationsumfang man die Ärzte in ihrer Tätigkeit, die schwerpunktmäßig auf die adäquate Versorgung mit Diagnostik und Therapie der Bevölkerung ausgerichtet ist, fordert bzw. überfordert. Hier darf der Datenschutz nicht auf der Strecke bleiben. Dokumentation muss so einfach wie möglich gestaltet werden. Der Aufwand für die Dokumentation muss auch vergütet werden.

 

Familie und Beruf

Die Zahl der Medizinstudentinnen und der Ärztinnen steigt. Die Forderungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt von beiden Geschlechtern im Beruf. Der Arztberuf ist im Lebensalltag angekommen, 60 bis 70 Stunden-Wochen sind nicht mehr zeitgemäß. Die Familienfreundlichkeit von Arbeitsstellen muss sich verbessern. Die Flexibilität von Arbeitszeiten muss gefördert werden. Möglichkeiten der Kinderbetreuung sind einzurichten, damit Ärztinnen und Ärzte im Rahmen ihrer Familien- und Lebensplanung nicht zwingend zwei bis drei Jahre aus dem Berufsleben aussteigen müssen. Für die Facharztweiterbildung müssen qualitativ gute Weiterbildungszeiten, auch unter der Hürde der 50%Stelle, berücksichtig werden. Hier sind Standesvertreter und Politik gefragt, diesen Wertewandel der kommenden Ärztegeneration zu berücksichtigen und die vertraglichen Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit entsprechend neu zu überdenken und zu gestalten.

 

Medizin und Ethik

Neben den oben zitierten vielfältigen wichtigen Themen der Rahmenbedingungen ärztlicher Tätigkeit, die heute fast ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen oder Kosten-Aspekten betrachtet werden, ist sicher ein weiterer Aspekt der ärztlichen Tätigkeit nie zu vergessen bzw. in den Hintergrund zu drängen: Die Ethik ärztlichen Handelns. Hier ist die zentrale Frage an unsere politisch Verantwortlichen, inwiefern sie weiterhin den Ärzten allein den Spagat zwischen Jonglieren von Regelleistungsvolumen und Richtgrößen auf der einen Seite und dem politischen Versprechen der maximalen medizinischen Versorgung der Bevölkerung auf der anderen Seite zumuten möchte. Berufsrechtlich sind Ärzte zu einer allumfassenden ärztlichen Versorgung ihrer Patienten auf dem aktuellen medizinischen Stand der Wissenschaft verpflichtet. Sozialrechtlich sind dem ärztlichen Handeln jedoch ganz klare Budgetgrenzen gesetzt. Dies stellt ein großes Problem in der ethischen und rechtlichen Verantwortung der ärztlichen Leistungserbringung dar. Die Politik ist hier aufgefordert, klar Position zum gewünschten Umfang der medizinischen Versorgung der Bevölkerung und der Finanzierung des Gesundheitswesens zu beziehen.

Das große ethische Problem der Sterbehilfe und der Präimplantationsdiagnostik bedarf einer umfassenden gesellschaftlichen Diskussion und Entscheidung mit klaren Aussagen für die Rahmenbedingungen des ärztlichen Handelns.

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Seminare

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22. September 2012, 14:00 Uhr bis 23. September 2012, 14:00 Uhr

85. Berufspolitische Seminarreihe

Berlin, 1. Wochenende
20. Oktober 2012, 14:00 Uhr bis 21. Oktober 2012, 14:00 Uhr

85. Berufspolitische Seminarreihe

Berlin, 2. Wochenende
24. November 2012, 10:00 Uhr bis 25. November 2012, 13:00 Uhr

85. Berufspolitische Seminarreihe

Berlin, 3. Wochenende