18.08.2010 Morbiditätsrisiko darf nicht bei den Leistungserbringern liegen
„Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts muss dem steigenden Behandlungsbedarf Rechnung getragen werden. Diesen bei der Honorierung vertragsärztlicher Leistungen nicht vollumfänglich zu berücksichtigen würde der Versorgungsrealität nicht gerecht und wäre daher das völlig falsche Signal.“ Damit reagierte der Vorsitzende des Hartmannbunds, Prof. Dr. Kuno Winn, auf den vorgelegten Gesetzentwurf zur künftigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). ...
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