Hartmannbund bekräftigt Forderung nach bundesweit einheitlicher Aufwandsentschädigung für Medizinstudierende

Das Praktische Jahr, das einen entscheidenden Teil der medizinischen Ausbildung darstellt, wird von Studierenden oft unter finanzieller Belastung absolviert. Für einen Nebenjob zur Sicherung des Lebensunterhaltes bleibt kaum Zeit, da in dieser Phase ärztliche Fähig- und Fertigkeiten in der Praxis erlernt und die Studierenden in Gänze in den Stationsbetrieb integriert werden.

Vor diesem Hintergrund fordert der Hartmannbund seit Jahren eine bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung für Studierende im Praktischen Jahr, die eine angemessene finanzielle Unterstützung gewährleistet. Als Orientierungswert soll der BAföG-Höchstsatz dienen, der gegenwärtig bei 934 Euro im Monat liegt.

Anna Finger, Studierendenvertreterin des Landesverbandes Hamburg, mahnt: „Das Praktische Jahr ist eine wichtige Phase in der Ausbildung angehender Ärztinnen und Ärzte. Es ist entscheidend, dass die Studierenden während dieser Zeit nicht durch finanzielle Sorgen abgelenkt werden und sich vollkommen auf ihre Ausbildung konzentrieren können.“

Die Unikliniken in Lübeck, Kiel und Hamburg zahlen eine monatliche Aufwandsentschädigung von rund 400 Euro: „Diese Summe entspricht noch nicht einmal der Hälfte des BAföG-Höchstsatzes. Trotzdem gehören diese Häuser in Hamburg und Schleswig-Holstein zu den Spitzenzahlern. Das sollte einem zu denken geben. Diese Vergütung ist nicht im Entferntesten ausreichend zur Deckung der Lebenshaltungskosten“, prangert die Medizinstudentin an.

Dr. Sebastian Gassner, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Schleswig-Holstein ergänzt: „Dass die Aufwandsentschädigung deutschlandweit einheitlich und von adäquater Höhe ist, ist aber auch aus einem anderen Grund wichtig: Eine differenzierte Vergütung könnte dazu führen, dass Studierende vermehrt ihren praktischen Einsatz in Städten mit höheren Entschädigungssätzen absolvieren, was wiederum die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten beeinträchtigen könnte. Eine einheitliche Aufwandsentschädigung ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der medizinischen Ausbildung in ganz Deutschland zu verbessern.“

Jahrelang ruhte die Reformierung des Medizinstudiums. 2027 könnte nun aber eine novellierte Approbationsordnung in Kraft treten. Die Hartmannbund-Landesverbände Schleswig-Holstein und Hamburg appellieren daher an den Gesetzgeber, das Zahlen einer einheitlichen Aufwandsentschädigung in die neue Fassung der Approbationsordnung aufzunehmen.