Schwangerschaft und Mutterschutz in der Arztpraxis

Eine Schwangerschaft wirft in Bezug auf ärztliches Arbeiten viele Fragen auf – umso mehr, wenn es gilt, nicht nur die tägliche Arbeit, sondern auch die Weiterbildung in die Überlegungen mit einzubeziehen. Denn Ziel schwangerer Ärztinnen ist es, ihre individuellen Vorstellungen zu verwirklichen und ihre Weiterbildung bzw. tägliche Arbeit fortzusetzen, ohne sich und das ungeborene Kind zu gefährden. Praxisinhaber:innen sollten sie dabei unterstützen und dies gewährleisten.

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihre Wünsche und Karriereziele – sinnvoll ist dies auch schon vor der Schwangerschaft. Erstellen Sie Konzepte, wie Sie Ihre Ziele in der Praxis und in Ihrem privaten Umfeld umsetzen können. Überlegen Sie sich mehrere Wege, um auf Alternativen zurückgreifen zu können.

Arbeitgeber:innen müssen im Falle der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin diverse Pflichten treffen. Die Umsetzung kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist es durchaus empfehlenswert, sich bereits vorab zu informieren und ggf. vorzubereiten.

Auf diese Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Antworten für schwangere Ärztinnen und Praxisinhaber:innen und einen Wegweiser zu den juristischen Fachinformationen für unsere Mitglieder.

Auch unser Merkblatt „Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit“ enthält alle wichtigen Informationen unter anderem zu den Themen Mutterschutzfristen, Arbeitsplatzgestaltung, Beschäftigungsverbote oder finanzielle Leistungen in der Schwangerschaft. Weitere Informationen finden Sie zudem in unserem Flyer „Schwanger in der Arztpraxis – Information für angestellte Ärztinnen“. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich als Hartmannbund-Mitglied gern an unsere Rechtsabteilung unter recht@hartmannbund.de oder telefonisch unter 030 / 206 208 43