Schwangerschaft und Mutterschutz in der Arztpraxis

Eine Schwangerschaft wirft in Bezug auf ärztliches Arbeiten viele Fragen auf – umso mehr, wenn es gilt, nicht nur die tägliche Arbeit, sondern auch die Weiterbildung in die Überlegungen mit einzubeziehen. Denn Ziel schwangerer Ärztinnen ist es, ihre individuellen Vorstellungen zu verwirklichen und ihre Weiterbildung bzw. tägliche Arbeit fortzusetzen, ohne sich und das ungeborene Kind zu gefährden. Praxisinhaber:innen sollten sie dabei unterstützen und dies gewährleisten.

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihre Wünsche und Karriereziele – sinnvoll ist dies auch schon vor der Schwangerschaft. Erstellen Sie Konzepte, wie Sie Ihre Ziele in der Praxis und in Ihrem privaten Umfeld umsetzen können. Überlegen Sie sich mehrere Wege, um auf Alternativen zurückgreifen zu können.

Arbeitgeber:innen müssen im Falle der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin diverse Pflichten treffen. Die Umsetzung kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist es durchaus empfehlenswert, sich bereits vorab zu informieren und ggf. vorzubereiten.

Auf diese Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Antworten für schwangere Ärztinnen und Praxisinhaber:innen und einen Wegweiser zu den juristischen Fachinformationen für unsere Mitglieder.

8. August 2023: Aktuell hat der Ausschuss für Mutterschutz beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BMFSFJ) die erste Regel zum Mutterschutzgesetz zum Thema „Gefährdungsbeurteilung“ fertiggestellt. Alle Informationen finden Sie HIER!