Mitglied des Hartmannbundes kann jede(r) zur Ausübung ihres/seines Berufes in Deutschland befugte Ärztin/Arzt und Zahnärztin/Zahnarzt werden. Studierende der Human- oder Zahnmedizin können die außerordentliche Mitgliedschaft beantragen.
Die Beitrittserklärung für Ärztinnen und Ärzte findet ihr HIER sowie unterhalb der Beitrittserklärung für Studierende auf dieser Seite.