Mitglied werden
Mitglied des Hartmannbundes kann jede(r) zur Ausübung ihres/seines Berufes in Deutschland befugte Ärztin/Arzt und Zahnärztin/Zahnarzt werden. Studierende der Human- oder Zahnmedizin können die außerordentliche Mitgliedschaft beantragen.
Der Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. …
- … vertritt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen aller Ärztinnen und Ärzte.
- … bietet individuelle Beratungen, vielfältige Informationen und attraktive Serviceangebote.
- … ist vom Studium an über das ganze Berufsleben hinweg ein starker Partner und unterstützt seine Mitglieder in allen studienspezifischen und beruflichen Belangen.
- … vertritt seine Mitglieder als freie Standesorganisation erfolgreich gegenüber der Politik und den Körperschaften.
- … fördert die politische Durchsetzungskraft der Ärzteschaft im Dienste der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung.
- … kämpft für die Unabhängigkeit aller Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Berufsausübung
- … entwickelt zukunftsweisende gesundheitspolitische Alternativen.
- … steht für die freie Arztwahl, mehr Transparenz im Gesundheitswesen und für eine Sozialversicherungsordnung nach den Grundsätzen der Eigenverantwortung, Subsidiarität und Solidarität.
- … engagiert sich für eine hohe Qualität ärztlicher Aus-, Weiter- und Fortbildung.
- … stärkt das Verständnis einzelner Ärztegruppen füreinander und deren gemeinsames berufspolitisches Handeln im Gesundheitswesen.
- … fordert und fördert die länderübergreifende gesundheitspolitische und berufspolitische Zusammenarbeit in Europa.
Ärztliche Verbände haben im Rahmen einer korporativen Mitgliedschaft die Möglichkeit beizutreten. Genaueres regeln die Satzung und die aktuelle Beitragsordnung des Hartmannbundes.
Beitrittserklärung für Studierende