Gesetz zur Fortbildungsfreistellung nun auch in Sachsen

Nach zähem Ringen und gegen teils erheblichen Widerstand wurde in Sachsen erstmals ein gesetzlicher Freistellungsanspruch für Fort- und Weiterbildungen geschaffen. Ein vergleichbarer, wenngleich höherer Anspruch existiert bereits in 14 anderen Bundesländern. Der Sächsische Landtag beschloss das „Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen“, welches ab dem 1. Januar 2027 einen Anspruch auf drei Tage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr für berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildungen vorsieht. Den Ausgangspunkt bildete ein Volksantrag von über 55.000 sächsischen Bürgerinnen und Bürgern. Um kleinere Unternehmen (unter 20 Mitarbeitern) insofern zu entlasten, beinhaltet der gesetzgeberische Kompromiss eine finanzielle Unterstützung für die genannten Unternehmen. Ein solcher Erstattungsanspruch ist in anderen Bundesländern, die Bildungsfreistellungen bereits seit Jahrzehnten anbieten, nicht vorgesehen.

Bei Fragen zu den jeweils einschlägigen Bildungsurlaubsgesetzen und Ihren individuellen Ansprüchen wenden Sie sich jederzeit gern an die Rechtsabteilung des Hartmannbundes unter hb-info@hartmannbund.de

Gesetz über den Anspruch auf Freistellung zur Qualifizierung im Freistaat Sachsen beschlossen – #ZUKUNFTblog – sachsen.de