Die Wahlvorschläge für die Kammerwahl 2026 müssen bis spätestens zum 28. Januar 2026 beim Wahlleiter eingegangen sein. Aufgrund der zahlreichen Formvorschriften der Wahlordnung empfiehlt die Landesärztekammer, die Wahlvorschläge so früh wie möglich an den Wahlleiter zu senden. So kann eine rechtzeitige Prüfung erfolgen, damit die Listen am Tag der Wahlausschusssitzung am 2. Februar 2026 zulassungsfähig sind.
Alle wichtigen Informationen zu den Wahlvorschlägen sowie die erforderlichen Vordrucke für Wahllisten, Unterstützerlisten und Zustimmungserklärungen finden Sie unter www.laekb.de/kammerwahl2026.
Für Rückfragen steht Ihnen der Wahlleiter per E-Mail unter kammerwahl@laekb.de zur Verfügung.