Der Hartmannbund-Landesverband Nordrhein fordert die politischen Entscheidungsträger auf, rasch für angemessene Ausgleichshilfen für gestiegene Energiekosten und weitere betriebswirtschaftliche Mehraufwendungen infolge der derzeit außergewöhnlichen Inflation auch für die Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung zu sorgen.
Im Gegensatz zu allen anderen Branchen sind die „Abgabepreise“ für die Leistungen der stationären, aber auch der ambulanten Krankenversorgung durch das Krankenhausentgeltsystem einerseits und das Reglement der ambulant-vertragsärztlichen wie auch privatärztlichen Versorgung andererseits durch die bestehenden Gebührensätze innerhalb des EBM und der GOÄ fix. Das daraus resultierende betriebswirtschaftliche Dilemma bedroht zunehmend die Einrichtungen der Krankenversorgung, auch im ambulanten Bereich. Während die stationären Einrichtungen – zu Recht – durch Sonderzuweisung von Mitteln konkrete Unterstützung erfahren, bedrohen aus dem Ruder laufende Betriebskosten – insbesondere, aber nicht nur – für die Energiekosten die ambulante Krankenversorgung, die zuvorderst in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stattfindet. Hier bedarf es ebenso wie bei den Krankenhäusern einer besonderen Mittelzuweisung, die unbürokratisch, transparent und mit Planungssicherheit gewährleistender Verlässlichkeit kurzfristig zur Verfügung zu stellen ist.
Moers, den 14. Dezember 2022