Designierte Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen: Auskömmliche Investitionskostenbereitstellung im Rahmen der Dualen Krankenhausfinanzierung sicherstellen

Der Hartmannbund-Landesverband Nordrhein fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, im Zuge der designierten Krankenhausreform die auskömmliche Bereitstellung der von den Kliniken benötigten Investitionskosten vollumfänglich sicherzustellen.

Seit vielen Jahren kommen die deutschen Bundesländer – so auch Nordrhein-Westfalen – ihren Verpflichtungen im Rahmen der Dualen Krankenhausfinanzierung nicht nach, indem die notwendigen Investitionskosten nur unzureichend bereitgestellt werden. Kompensiert wird dieser ordnungspolitisch und sachlich nicht hinzunehmende Zustand in erster Linie durch die Beschäftigten in den Kliniken, von denen die Erlöse der laufenden Krankenversorgung erwirtschaftet werden, von denen die Klinikträger regelmäßig, aber nicht regelkonform gezwungen sind, Investitionsmittel abzuzweigen. Konkrete Ausformungen dieses Dilemmas sind zu eng bemessene Personalkostenbudgets, unbezahlte Überstunden und Beförderungsstau in den Kliniken. Infolge der für immer mehr Bereiche des pflegerischen Dienstes geltenden Personalmindestausstattungen und deren gesetzlich ebenfalls vorgeschriebener Refinanzierung durch die Kostenträger außerhalb der DRG-Systematik sind von dieser regelwidrigen Situation vor allem Ärztinnen und Ärzte betroffen.

Das Krankenhausentgeltsystem und insbesondere die DRG-Fallpauschalen sind nicht dahingehend kalkuliert, aus der laufenden Patientenversorgung auch die für jedes Krankenhaus notwendigen Investitionsmittel abzuleiten. Hier stehen vielmehr die Bundesländer sowohl gesetzlich als auch ordnungspolitisch in der – seit vielen Jahren unerfüllten – Pflicht, um gerade auch die Klinikträger aus dieser unauflösbaren Zwangslage zu befreien.

Den Kostenträgern und den politischen Entscheidern muss klar sein, dass der Widerspruch zwischen einem unbegrenzten Leistungsversprechen an die Bevölkerung einerseits und einer nur begrenzten Mittelbereitstellung andererseits unauflösbar ist.

Moers, den 14. Dezember 2022