Die ePA als datensicherer Bürokratieabbau

Der Hartmannbund Bayern fordert vom Gesundheitsministerium und der gematik, die Voraussetzungen zu schaffen, dass für alle Leistungserbringer des Gesundheitssystems und deren Nutzer eine effektive, schnell zu lesende, ausreichend gesicherte und krankenkassenunabhängige elektronische Patientenakte zur Verfügung steht.

Nur dann kann hiermit eine wirksame Entbürokratisierung, eine deutliche Kostenersparnis im Gesundheitssystem und eine sinnvolle Nutzung für Patienten und alle Sparten des Gesundheitssystems garantiert werden. Zu deren Erstellung bietet der Hartmannbund seine Zusammenarbeit an.

Begründung

 Die elektronische Patientenakte muss, unabhängig vom Anbieter, möglichst von allen Beteiligten im Gesundheitssystem immer und barrierefrei genutzt werden können.

Die Speicherung aller verfügbaren Untersuchungen mit der Möglichkeit eines Zugriffs aller Leistungserbringer, kann die immer noch vorkommenden Doppeluntersuchungen (z.B. bei notfallmäßiger Einweisung in eine Klinik) vermeiden. Somit kann im Gesundheitssystem zum einen Geld gespart werden, zum anderen wird die Versorgung der Patienten schneller und effektiver, was der Gesundheit der Patienten zugutekommt, ärztliche Ressourcen schont und eine mögliche Krankheitsdauer verkürzt. Zugleich wäre die seit langem gewünschte bessere Vernetzung der ambulanten und stationären Sektoren automatisch verbessert.

Um die schnelle Nutzung der elektronischen Patientenakte auch unter Zeitdruck zu ermöglichen, soll sie anwenderorientiert gestaltet sein und eine möglichst genaue Suchfunktion mindestens über Schlagworte anbieten. Für Menschen mit wenig Erfahrung bei digitalen Anwendungen muss eine reibungs- und problemlose Nutzung möglich sein. Hierzu würde es sich anbieten, wenn niedrigschwellige Schulungen in analoger oder digitaler Form für diese Gruppe angeboten werden, bzw. die Krankenkassen ihre Mitglieder über die Möglichkeiten frühzeitig und regelmäßig informieren.

Weiterhin sollte ein effektiver, selbstaktualisierender Schutz vor Schadsoftware oder Datendiebstahl für alle Hersteller verpflichtend vorgeschrieben werden.

 

13. April 2024, Augsburg