Erhalt und verantwortungsvolle Fortentwicklung des Dualen Systems aus Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen als Garant für Versorgungssicherheit, Therapiefreiheit, Qualität und Innovation im deutschen Gesundheitssystem sowie Selbstbestimmung des Einzelnen

Der Hartmannbund-Landesverband Nordrhein spricht sich für den Erhalt und die verantwortungsvolle Fortentwicklung des Dualen System aus Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen aus.

Auch die gemäß Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung eingesetzte Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) ist in ihrem Gutachten aus Dezember 2019 zu dem Ergebnis gekommen, das Duale System zu erhalten, und sie hat Hinweise für dessen Weiterentwicklung gegeben.

Die Vorlage einer novellierten GOÄ und die immensen Beiträge, die die deutsche Ärzteschaft für deren Entwicklung erbracht hat, werden das Duale System stärken und dessen Fortentwicklung fördern.

Die wettbewerbliche Koexistenz von Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen sorgt seit Jahrzehnten dafür, dass das deutsche Gesundheitssystem über eine hervorragende Leistungsfähigkeit verfügt und eine sehr hohe Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität gewährleistet – für alle Patientinnen und Patienten. Das betrifft insbesondere den niedrigschwelligen Zugang für Jedermann zu medizinischen Leistungen auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, die Möglichkeit zum direkten Zugang zum freigewählten Facharzt, die – auch im internationalen Vergleich – mit Abstand kürzesten Wartezeiten für die Patienten sowie das hohe Tempo bei Arzneimittel- und medizintechnischen Innovationen und deren Translation in die medizinische Versorgung.

Die Privaten Krankenversicherungen sind aufgefordert, im Setting zueinander mehr Wettbewerb zuzulassen und insbesondere die Möglichkeiten für ihre Versicherungsnehmer zum Wechsel des Versicherungsanbieters mit verlustfreier Übertragbarkeit von Altersrückstellungen deutlich zu erleichtern.

Die zur Bundestagswahl in diesem Jahr antretenden Parteien werden sich daraufhin überprüfen lassen müssen, wie sie zum Erhalt des seit Jahrzehnten bewährten Dualen Systems aus Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen und dessen Fortentwicklung sowie zur Novellierung der GOÄ stehen.

Düsseldorf, den 19. Juni 2021