Medizin vor Ökonomie, nicht umgekehrt! Ärztliche Berufsordnung durchsetzen! Ärztlichen Berufsethos wahren

Der Hartmannbund-Landesverband Nordrhein fordert die Landesärztekammer dazu auf, auf die Einhaltung von § 24 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte aktiv hinzuwirken und die darin enthaltenen Regelungen zur Gestaltung von Dienstverträgen, Zielvereinbarungen und Bonusregelungen insbesondere bei Leitenden Krankenhausärztinnen und -ärzten durchzusetzen, um auf diese Weise der Beeinflussung ärztlicher Entscheidungen durch betriebswirtschaftliche Aspekte aktiv entgegenzuwirken und die betroffenen Ärztinnen und Ärzte aus einem gegebenenfalls vorhandenen Verhandlungsdilemma im Setting zu deren Arbeitgebern herauszuholen.

Dienstverträge, Zielvereinbarungen und Bonusregelungen verstoßen dann gegen die Ärztliche Berufsordnung und die ärztliche Berufsethik, wenn sie wirtschaftliche Unternehmensziele priorisieren. Nicht ökonomische Zielsetzungen, sondern das Patientenwohl, die Qualität der medizinischen Versorgung sowie gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in den Krankenhäusern müssen demgegenüber immer im Vordergrund stehen! Hierzu lassen sich geeignete und objektivierbare Zielvereinbarungen und Bonusregelungen – zum Nutzen der Patientinnen und Patienten, der Ärztinnen und Ärzte und des Pflegepersonals wie auch der Klinikträger selbst – aufsetzen. Es ist geboten, dass verdachtsunabhängig und regelhaft – mindestens im Umfange hinreichend großer Stichproben – durch die Landesärztekammer eine Überprüfung der Dienstverträge, Zielvereinbarungen und Bonusregelungen erfolgt.

Jede Ärztin und jeder Arzt muss sich bei Vertragsverhandlungen mit dem jeweiligen Arbeitgeber und Dienstherrn der aktiven und wirksamen Unterstützung und Rückendeckung durch seine Landesärztekammer jederzeit sicher sein können! Eine regelmäßig – und nicht nur verdachtsabhängig oder nach Aufforderung – erfolgende Prüfung von Dienstverträgen, Zielvereinbarungen und Bonusregelungen würde Befürchtungen seitens betroffener Kolleginnen und Kollegen, sich bei durch sie selbst veranlasster Einschaltung der Landesärztekammer möglicherweise negativer Reaktionen durch den Klinikträger auszusetzen, den Boden entziehen.

Moers, den 14. Dezember 2022