Der Hartmannbund Bayern fordert die zuständigen Gremien der KVB auf, gemeinsam mit der BLÄK ein Konzept zu erarbeiten, dass den MFAs aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Bayern der Zugang zur Weiterbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistenz (NäPa) in Bayern offensteht und diese auch anerkannt wird. Dabei bleibt insbesondere zu klären, warum das Curriculum der BÄK in sich widersprüchlich ist und warum es keine Umsetzungsverpflichtung für die einzelnen LÄK gibt.
Begründung
Die MFAs mit der Qualifikation zur Nichtärztlichen Praxisassistenz durchlaufen eine umfangreiche Ausbildung. Sie sind eine wertvolle Ergänzung des Praxisteams und können den Arzt bei delegierbaren ärztlichen Leistungen (Anlage 8 BMV-Ä) entlasten und so zur besseren Patientenversorgung beitragen. Ursprünglich war dies im Fortbildungscurriculum der BÄK nur für den hausärztlichen Fachbereich (Fortbildungscurriculum“NäPa“ 2010) vorgesehen, wurde jedoch bei steigendem Bedarf in allen Fachrichtungen mit der Anpassung 2017 durch die Bundesärztekammer auf alle Facharztbereiche erweitert. Die Umsetzung der Novelle obliegt den Landesärztekammern. Diese haben die Novelle von 2017 entweder nur teilweise oder gar nicht umgesetzt. In Bayern ist die Umsetzung des Curriculums so geregelt, dass die MFAs zunächst die Weiterbildung zur VeraH beim Institut für hausärztliche Fortbildung (Tochtergesellschaft des Hausärzteverbandes) durchlaufen und mit einer Prüfung abschließen. Mit Nachweis dieser Prüfung durchlaufen die MFAs 4 Zusatzmodule und können sich dann bei der BLÄK zur Prüfung zur NäPa anmelden. Dieser Weg steht ausschließlich MFAs im hausärztlichen Bereich offen. Fachärzten ist es nicht möglich, ihre MFAs beim IhF zur VeraH-Weiterbildung anzumelden, da das Institut dem Hausärzteverband gehört und dieser satzungsgemäß nur hausärztlich tätige Ärzte und deren Mitarbeiter zulässt. Die Möglichkeit über eine Kooperation der Wallnerschulen mit dem IhF Plätze für die Weiterbildung zu schaffen, gibt es nicht. Freie Anbieter gibt es ebenfalls nicht, und wenn es sie gäbe, ist nicht klar, ob diese Weiterbildung von der BLÄK anerkannt wird und die MFAs überhaupt zur NäPa-Prüfung zugelassen werden. Die Möglichkeit, die Mitarbeiter in benachbarte Bundesländer zur Weiterbildung zu schicken besteht zwar, aber auch hier ist nicht sicher, ob die „nichtbayerische“ Weiterbildung überhaupt von der BLÄK anerkannt wird.
Weiterführende Erläuterungen:
13. April 2024, Augsburg