Die Delegiertenversammlung des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein fordert eine rechtssichere und insbesondere datenschutz- und urheberrechtlich einwandfreie sowie im Hinblick auf die kommerzielle Verwertung europäischer Gesundheitsdaten marktgerechte Gestaltung des von der EU-Kommission designierten Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (EHDS).
Es erscheint nicht sachgerecht, dass – wie bislang vorgesehen – etwa forschenden Arzneimittelunternehmen Zugriff auf die im EHDS gesammelten und geordnet-strukturierten Gesundheitsdaten ermöglicht werden soll, ohne hierfür ein Entgelt zu bezahlen.
Begründung:
Bei den im EHDS gesammelten Daten handelt es sich um strukturierte, gewichtete und somit medizinisch bereits einer Wertung unterzogene Gesundheitsdaten von Millionen EU-Bürgerinnen und Bürgern, die zuvor in den einzelnen EU-Mitgliedsländern von medizinischem Fachpersonal – insbesondere von Ärztinnen und Ärzten – erhoben und in elektronische Patientenakten eingespeist worden sind. In diesem Zusammenhang sind urheberrechtliche Aspekte sowie Fragen einer auskömmlichen Vergütung nicht abschließend geklärt.
Derartige Datenschätze sind das „neue Gold“! Sie ermöglichen nicht nur neue wissenschaftliche Erkenntnisse – auch unter Anwendung von Verfahren der Künstlichen Intelligenz, sondern eröffnen darüber hinaus völlig neue Möglichkeiten der marktwirtschaftlichen Wertschöpfung. Es käme einem Systembruch gleich, deren Nutzung durch kommerzielle Interessenten kostenlos zu stellen. Dies gilt umso mehr, als dass die gemeinhin solidarisch finanzierten Gesundheitssysteme in den EU-Mitgliedsländern unter chronischer Mittelknappheit leiden.
Düsseldorf, den 2. Dezember 2023