Reform des Systems zur Vergütung von Krankenhausleistungen: Keine Anknüpfung der Vorhaltepauschalen an den Fallzahlen!

Die Delegiertenversammlung des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein fordert den Bundesgesetzgeber anlässlich der designierten Krankenhausreform dazu auf, die vorgesehenen Vorhaltepauschalen nicht an die Zahl der stationären Behandlungsfälle zu knüpfen.

Begründung:

Das DRG-Fallpauschalensystem hat seit seiner Einführung in den Jahren 2003 und 2004 nachgewiesenermaßen zu Fehlanreizen mit der Folge von Fehlentwicklungen geführt. Führendes Kriterium des daraufhin entstandenen Wettbewerbs zwischen den Krankenhäusern einer Region ist weniger die medizinische Behandlungsqualität oder die Versorgungsrelevanz im Einzugsgebiet, sondern die betriebswirtschaftliche Fitness.

Die designierte Krankenhausreform will dies nun ändern: Den Klinikträgern soll mehr betriebswirtschaftliche Sicherheit gegeben werden, indem ein Teil der Refinanzierung des laufenden Krankenhausbetrieb über sogenannte Vorhaltepauschalen bereitgestellt werden soll.

Mit der vorgesehenen Anknüpfung dieser Vorhaltepauschalen an den Fallzahlen würden sich allerdings sowohl der medizinische als auch volkswirtschaftliche Fehlanreiz fortsetzen, möglichst viele stationäre Behandlungsfälle zu akquirieren.

Düsseldorf, den 2. Dezember 2023