Sicherung der Qualität der ärztlichen Weiterbildung im Zuge von Krankenhausreformen in Nordrhein-Westfalen und auf Bundesebene

Der Hartmannbund-Landesverband Nordrhein fordert die Krankenhausträger, den Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene sowie die Landesärztekammern dazu auf, eine strukturierte, planbare, allen Anforderungen der jeweiligen Weiterbildungsordnung gerecht werdende sowie dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) sowie den geltenden Tarifverträgen entsprechende und qualitativ hochwertige Weiterbildung aller Ärztinnen und Ärzten im Zuge der Umsetzung von Reformen des Krankenhaussektors sicherzustellen.

Die bisherigen Entwürfe einer Krankenhausreform im Land Nordrhein-Westfalen wie auch auf Bundesebene lassen befürchten, dass es künftig weitaus schwieriger sein wird, eine vollumfängliche, hochwertige und curricular-strukturierte Weiterbildung in fachärztlichen Gebieten sowie in Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen absolvieren zu können. Dies bedeutet zugleich, dass Ärztinnen und Ärzte voraussichtlich die Weiterbildungs- und somit auch die Arbeitsstätte und den Arbeitgeber innerhalb der Weiterbildung mehrfach wechseln müssen.

Die aus gutem Grund geltenden Schutzregelungen in Gestalt des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) sowie der geltenden Tarifverträge drohen hierbei ausgehebelt zu werden. Das ÄArbVtrG sowie die tarifvertraglichen Regelungen zur Befristung von Arbeitsverträgen sowie die logbuch-geleiteten ärztlichen Weiterbildungsordnungen stellen wichtige Errungenschaften dar, die die Situation von sich in der Weiterbildung befindenden Ärztinnen und Ärzten in den letzten Jahren deutlich verbessert haben. Eine Rückkehr zu die soziale Situation gerade junger Ärztinnen und Ärzte verschlechternden Kurzzeitverträgen sowie zu unstrukturierten, einerseits Redundanzen, andererseits aber Lücken erzeugenden Weiterbildungsverläufen und somit einen Qualitätsverlust in der ärztlichen Weiterbildung mit Auswirkungen auf die Patientenversorgung in der Zukunft darf es nicht geben!

Moers, den 14. Dezember 2022