4. Bessere Qualität der Weiterbildung!

Die Delegiertenversammlung des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein fordert alle Träger von Weiterbildungsstätten sowie alle weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte auf, eine inhaltlich und organisatorisch hochwertige, vollständige und den Anforderungen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein in jeder Hinsicht gerechtwerdende ärztliche Weiterbildung zu gewährleisten.

Die Ärztekammer Nordrhein ist aufgefordert, die Einhaltung der Vorgaben der Weiterbildungsordnung im Interesse der sich in Weiterbildung befindenden Ärztinnen und Ärzte und letztlich zum Nutzen von deren – auch zukünftigen – Patienten fortlaufend zu prüfen und bei Verstößen erforderlichenfalls glaubwürdig und wirksam zu sanktionieren.

Begründung

Wie aktuelle Umfragen des Hartmannbundes ergeben haben, beklagen viele Assistenzärztinnen und -ärzte die Qualität ihrer Weiterbildung – sowohl in organisatorischer als auch in inhaltlicher Hinsicht. Die Vorgaben der Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesärztekammern werden demnach häufig nicht eingehalten.

Im bundesweiten Vergleich bestehen seitens der einzelnen Landesärztekammern allerdings erhebliche Unterschiede im Umfang und offenbar auch in der Ernsthaftigkeit des Bemühens, auf die tatsächliche Einhaltung ihrer Weiterbildungsordnungen hinzuwirken und dies erforderlichenfalls auch mit wirksamen Sanktionen gegenüber Weiterbildungsstätten und weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten zu begleiten.

Auch vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Versorgungsprobleme in mittel- bis langfristiger Zukunft dürfen aber zunehmender ökonomischer Druck, die unzureichende Abbildung der Weiterbildung in den DRGs, unbesetzte und gegebenenfalls mangels Bewerber unbesetzbare Assistenzarztstellen sowie die aus alldem resultierende enorme Arbeitsverdichtung nicht zu systematischen Mängeln in Inhalt und Ablauf der ärztlichen Weiterbildung führen!