Stärkerer Schutz für mediznisches Personal auch außerhalb der Notversorgung erforderlich!

Der Geschäftsführende Vorstand des Hartmannbundes hat heute in seiner Sitzung ausdrücklich begrüßt, dass Gewalt gegen Ärzte, Pfleger und Helfer in der Notfallversorgung künftig härter bestraft werden soll.

Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität der Bundesregierung wurde am Mittwoch im Kabinett verabschiedet. Wichtig sei es aber auch medizinisches Personal außerhalb der Notfallversorgung zu schützen. Bereits auf der Hauptversammlung im November hat der Hartmannbund den Gesetzgeber in einer Resolution aufgefordert, den Gesetzentwurf „auf alle Beschäftigte und Einrichtungen in der Gesundheitsversorgung auszuweiten“.

Entsprechende Erhebungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass ein Großteil der Hausärzte bei der Arbeit bereits Opfer von aggressivem Verhalten geworden ist, dazu gehören körperliche und psychische Bedrohung. Zum Hintergrund: Das jetzt gebilligte Gesetz erweitert den bestehenden Paragrafen 115 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB), der bislang Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst einschloss, aber Ärzte und Pflegekräfte nicht explizit erwähnte. Bei Straftaten ist in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.