Der Entschluss des GKV-Spitzenverbandes, den Bund wegen unzureichender Beitragspauschalen für Bürgergeldberechtigte zu verklagen, schlug in den letzten Tagen hohe Wellen. Der Vorsitzende des Hartmannbund Landesverbandes Sachsen, Dr. med. Thomas Lipp hält diesen Schritt für längst überfällig im Sinne der Patientenversorgung und der Versicherten sowie der Beitragszahlenden. „Ich hoffe auf einen Erfolg der Klage und appelliere insbesondere an die ärztlichen Körperschaften, dieses Ansinnen des GKV-Spitzenverbandes offensiv zu unterstützen“, äußert sich der Leipziger Facharzt für Allgemeinmedizin.
Zum Hintergrund erklärt Lipp: „Der Bund zahlt mit rund 109 Euro nur einen Bruchteil der für die Ausgaben von Bürgergeldberechtigten benötigten 312 Euro pro Monat. Obwohl es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, wird diese primär auf den Schultern der arbeitnehmenden Bevölkerung abgeladen. Das ist ein ordnungspolitisches Unding und macht den Bund zum Mitverantwortlichen für die klammen GKV-Finanzen sowie perspektivisch weiter steigende Versicherungsbeiträge. In diesem Zusammenhang sei auch auf die andauernde Unterfinanzierung der GKV durch die Renten- und Arbeitslosenversicherung verwiesen – eine Analogie, die allen hinlänglich bekannt ist“.
„Frau Gesundheitsministerin Warken hatte in der Vergangenheit prinzipielle Zustimmung für eine vollständige Finanzierung der Behandlungskosten für Bürgergeldbezieher aus dem Bundeshaushalt signalisiert. Wir möchten ihr dafür den Rücken stärken und auch an Bundesfinanzminister Klingbeil appellieren, diesen dreisten Griff in den Topf der Versichertengelder zur Querfinanzierung staatlicher Aufgaben endlich zu beenden. Alles andere wäre letztendlich Betrug und Diebstahl”, teilt Lipp abschließend mit.