AK Weiterbildung fordert mutige und umfassende Reformen
Ärztliche Weiterbildung aus dem Dickicht von GKV-Finanzierung, Tarifrecht und DRG-Fallpauschalen befreien!
“Wir müssen die ärztliche Weiterbildung endlich aus dem unübersichtlichen Dickicht von GKV-Finanzierung, Tarifrecht und DRG-Fallpauschalen lösen”. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Weiterbildung im Hartmannbund, Klaus-Peter Schaps, hat zu mutigen und baldigen Reformen in der ärztlichen Weiterbildung aufgerufen! Vor allem vor dem Hintergrund der sinnvollen und notwendigen Verlagerung vieler Weiterbildungskompetenzen vom stationären in den ambulanten Bereich, sollte über die Etablierung einer autarken Finanzierung der Weiterbildung unter Beteiligung der Krankenkassen, KVen und aus einem mit Steuergeldern genährten Fond nachgedacht werden, so Schaps. Der manifeste Ärztemangel sollte die Finanzierung der Weiterbildung als Gemeinwohl und als eigenständige Säule neben dem ambulanten und stationären Sektor zur Folge habe.
Darüber hinaus sieht Schaps den Ärztemangel als Herausforderung, mutig und deutlich die Weiterbildungszeiten zu reduzieren, um Fachärzte schneller der kurativen Patientenversorgung zuzuführen. Vorstellbar wäre zum Beispiel der Kompetenzerwerb in einer Art Punktesystem, so dass Weiterbildungsinhalte in Form von Kursen, Onlineformaten und Kompaktschulungen auch bei Teilzeittätigkeit oder in Elternzeit erworben werden könnten. Damit wäre eine qualitativ hochwertige Weiterbildung weiterhin gesichert.
Ein weiterer Weg könnte der “Grundfacharzt” sein, der in seinem Fach über eine Basisweiterbildung verfügt und dann während seiner ärztlichen Tätigkeit durch Erwerb weiterer Kompetenzen den vollwertigen Facharzt erwirbt.
“Mir ist bewusst, dass dies mutige und gewagte Schritte in der Reform der ärztlichen Weiterbildung wären”, so Schaps, “aber der Ärztemangel fordert jetzt eine umfassende Reform. Mit einer Nachjustierung der bestehenden Weiterbildungsordnung ist uns nicht geholfen!”