Auch die Landesverbände Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern des Hartmannbundes haben sich intensiv mit dem aktuellen Vorschlag der Bundesärztekammer zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) befasst. Während die inhaltliche Auseinandersetzung über die Zukunft der ärztlichen Vergütung in Anbetracht der Absenkung technischer Leistungen zweifelsohne berechtigt und notwendig ist, stellt sich für die Kolleginnen und Kollegen zunehmend die Frage nach dem Stil der Debatte.
Dipl.-Med. Maren von Appen, Mitglied des Landesvorstandes Mecklenburg-Vorpommern, betont: „Eine Debatte um die GOÄneu ist selbstverständlich legitim, jedoch sollte der Stil der Diskussion kritisch betrachtet werden. Die Ärzteschaft darf sich nicht gegeneinander ausspielen lassen. Gegenwärtig mangelt es an Geschlossenheit, um als starke Verhandlungspartner gegenüber der Politik aufzutreten. Minister Lauterbach kann diese interne Uneinigkeit ausnutzen, um die dringend notwendige Novellierung der GOÄ weiter zu verzögern, gegebenenfalls sogar zu verhindern.“
Unterstützung erhält sie von ihrer Kollegin Irina Kroytor aus Schleswig-Holstein, die klarstellt: „Es ist an der Zeit, das kollegiale Miteinander wieder in den Fokus für das Erzielen langfristiger Fortschritte zu rücken. Auch persönliche Angriffe helfen der Sache nicht!“ Auch Dr. Sebastian Gassner, als niedergelassener Anästhesist in Flensburg tätig, unterstreicht diesen Gedanken: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Partialinteressen gegeneinander ausgespielt werden. Die Ärzteschaft muss gemeinsam an einem Strang ziehen.“
Im Kontext der lange andauernden Entwicklung der GOÄneu mahnt die Rostocker Internistin Dr. Iris Illing zur Besonnenheit: „Es darf nicht vergessen werden, wie viele Jahre in die Erarbeitung der neuen GOÄ geflossen sind. Ein Scheitern des aktuellen Entwurfs wäre ein herber Verlust. Wer weiß, wie lange es dauern würde, bis ein neuer Vorschlag auf dem Tisch liegt? Auch wenn es Mängel gibt, sollten wir den Blick auf das Gesamtziel nicht verlieren. Seit 1996 ist mit Blick auf die GOÄ nichts Wesentliches passiert. Die Ärzteschaft darf sich hier nicht ins eigene Fleisch schneiden.“
Der Augenheilkundler und Vorsitzende des Hartmannbundes in Schleswig-Holstein, Dr. Mark F. Tobis, hebt ebenfalls hervor, dass es um mehr als Einzelinteressen gehen muss: „Grundsätzlich unterstütze ich die Kritik an der neuen Gebührenordnung meiner Kolleginnen und Kollegen: Besonders diagnostische Verfahren, die in der Augenheilkunde zunehmend technikgestützt sind, könnten unter den neuen Regelungen schlechter vergütet werden als bisher. Aber: Es gilt, die konstruktive Kritik an der GOÄneu zu nutzen, ohne dabei die Einheit der Ärzteschaft zu gefährden. Am Ende des Tages darf es keine Verlierer, sondern nur Gewinner geben.“