Landesverband Bayern bringt Mehrwertsteuersenkung auf Arzneimittel ins Spiel

Angesichts der Sparvorschläge der Finanzkommission Gesundheit betont der Hartmannbund Landesverband Bayern die Notwendigkeit, das Gesundheitssystem auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen. Zugleich mahnt er an, dass notwendige Einsparungen nicht überproportional zulasten der ambulanten Strukturen gehen dürfen. Als eine nachhaltige Lösung bringt der Verband eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel ins Spiel.

 „Einsparungen sind an vielen Stellen im Gesundheitssystem möglich und notwendig, um die langfristige Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern“, erklärt Wolfgang Gradel, Vorsitzender des Hartmannbundes Landesverband Bayern. „Es ist jedoch entscheidend, dass diese Maßnahmen mit Augenmaß getroffen werden und die ambulante Versorgung, die bereits hocheffizient arbeitet, nicht unverhältnismäßig belasten.

„Der ambulante Sektor gehöre nicht zu den Hauptkostentreiber, so Gradel weiter. Die vertragsärztliche Versorgung mache aktuell etwa 17 Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus. Im Gegensatz dazu entfallen rund 32 Prozent der Mittel auf den stationären Krankenhaussektor und Arzneimittelkosten bei rund 18 Prozent. „Die ambulante Versorgung bildet das Fundament unserer Patientenversorgung. Wer hier überproportional kürzt, gefährdet die Versorgungssicherheit in der Fläche.“

Stattdessen schlägt er eine oft diskutierte, aber jüngst von der Finanzkommission Gesundheit wieder verworfene Maßnahme vor: Die Reduzierung der Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln von 19 Prozent auf 7 Prozent. Dadurch könnte man nach Expertenschätzungen pro Jahr Einsparungen von 6 bis 7 Milliarden Euro erzielen und die GKV sofort entlasten. Zugleich würde man Deutschland an europäische Standards angleichen: Frankreich besteuert Medikamente mit nur 2,1 Prozent, Spanien erhebt lediglich 4 Prozent Mehrwertsteuer und Österreich nutzt einen reduzierten Satz von 10 Prozent.

Für die Reduzierung spricht außerdem eine bestehende Schieflage in der deutschen Steuergesetzgebung: Während für Tierarzneimittel bereits seit langer Zeit der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt, werden Medikamente für Menschen weiterhin mit dem vollen Satz belegt. „Es ist den Versicherten kaum vermittelbar, dass die Gesundheit ihrer Haustiere steuerlich privilegiert wird, während bei lebensnotwendigen Medikamenten für Menschen der Fiskus voll zugreift. Eine Korrektur an dieser Stelle wäre ein fairer und effektiver zusätzlicher Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen“, betont Wolfgang Gradel.