Der Hartmannbund Landesverband Sachsen fordert beherzte Schritte zur Sicherung einer funktionierenden Arzneimittelversorgung. „Aktuell erleben wir, wie es aufgrund des politisch induzierten Apothekensterbens nicht nur für Teile des ländlichen Raums, sondern zunehmend auch für ganze Stadtviertel in Ballungszentren immer schwieriger wird, die Versorgung mit Medikamenten sicherzustellen. Wir weisen die Politiker auf Bundes- und auch Landesebene mit Nachdruck daraufhin, dass es ihre ureigene Aufgabe ist, hier tätig zu werden und haben ein Forderungspapier erarbeitet, um dieses Problem – das übrigens nicht nur Patienten, sondern auch Ärzte in allen Sektoren trifft – anzugehen“, erklärt der Vorsitzende des Sächsischen Hartmannbundes, Dr. med. Thomas Lipp. Ein Investieren allein in vorhandene Strukturen ohne sinnvolle Strukturreformen sei keine Lösung, sondern prolongiere die bestehenden Probleme nur.
Neben der Erweiterung des Dispensierrechts wird eine Lockerung der Filialbegrenzung von Apotheken bei nachgewiesener Unterversorgung sowie die Ermöglichung von Abgabeautomaten und Medikamentenlieferungen per Drohne gefordert.
„Diese Maßnahmen tragen dazu bei, personelle Ressourcen zu schonen und einen ungebremsten Einstieg von versorgungsfernen Finanzinvestoren in das Apothekensystem zu unterbinden. Zudem würden Apotheken als freiberuflicher Partner erhalten“, erklärt der Leipziger Allgemeinmediziner abschließend.
Der Forderungskatalog „Apothekensterben“ im Wortlaut:
Für die gesamte Ärzteschaft, besonders jedoch den ambulanten Bereich, ist eine funktionierende Medikamentenversorgung von zentraler Bedeutung. Aktuell erleben wir jedoch, wie die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung aufgrund des politisch induzierten Apothekensterbens nicht nur für Teile des ländlichen Raums, sondern zunehmend auch für ganze Stadtviertel in Ballungszentren immer schwieriger wird.
Unser Forderungskatalog:
-Dispensierrecht für Ärzte im Bereitschafts-, Rettungs- und hausärztlichen Besuchsdienst. Diese Berufe sollen eine definierte Menge bei einer konsentierten Auswahl von Medikamenten mit sich führen dürfen zur direkten Abgabe an Patienten im Notfall ohne langen Umweg über die Apotheke
-Filialbegrenzung bei Apotheken erweitern: bei nachgewiesener Unterversorgung sollte jeder Apotheker zukünftig maximal sechs Filialapotheken besitzen dürfen statt wie bisher maximal drei
-Gesetzliche Voraussetzungen schaffen zum Aufstellen von Automaten in unterversorgten Gebieten zur Medikamentenabgabe, mit Rezepteinlösung über QR-Code des e-Rezeptes
-Gesetzliche Voraussetzungen schaffen für Medikamentenlieferung von Apotheken an Patienten via Drohne, was zukünftig insbesondere für den ländlichen Raum von Bedeutung sein wird.