Lipp: Quersubventionierungen von Bürgergeld grenzen an Diebstahl öffentlicher Mittel

Die seit Jahren von der Politik praktizierte unsachgemäße Verwendung von Geldern aus der gesetzlichen Krankenversicherung zur Stützung der Sozialsysteme – aktuell dokumentiert durch entsprechende Verschiebebahnhöfen zur Finanzierung von Bürgergeld – grenzt nach Auffassung des sächsischen Hartmannbund-Vorsitzenden, Dr. Thomas Lipp, an „Diebstahl und Missbrauch öffentlicher Mittel“.  „Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheitsversorgung der Bürger sicherzustellen. Ein Eingriff in diese Mittel, um soziale Unterstützung an anderer Stelle zu gewähren, gefährdet nicht nur die Stabilität des Gesundheitssystems, sondern untergräbt auch das Vertrauen der Versicherten in eine grundlegende Versorgung im Krankheitsfall“, sagte Lipp. Versicherte, die in die Krankenkasse einzahlten, erwarteten zu Recht, dass ihre Beiträge ausschließlich der Gesundheitsversorgung zugutekommen. Jede andere Verwendung müsse als Missbrauch von Beitragsgeldern angesehen werden.

Lipp: „Ein solches Vorgehen führt zu dem jetzt erkennbaren finanziellen Engpass innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, was allen Versicherten schadet“. Wenn Selbstständige, Freiberufler oder Handwerker und Bankangestellte so mit ihnen anvertrauten Geldern umgingen, wären strafrechtliche Erwägungen zwingende Konsequenz. Anstatt Gelder aus der gesetzlichen Krankenversicherung umzuleiten, muss die Regierung alternative Finanzierungsmöglichkeiten für notwendige soziale Leistungen beschließen, die das Gesundheitssystem nicht gefährden. „Wir fordern eine transparente und verantwortungsvolle Handhabung von Geldern der gesetzlichen Krankenversicherung und erwarten von den Entscheidungsträgern, die Integrität unseres Gesundheitssystems zu wahren“, so Lipp abschließend.