Jüngere Gerichtsurteile haben dazu beigetragen, dass die Sorge vor haftungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen im ärztlichen Alltag zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dies gefährdet nicht nur die fachliche Unabhängigkeit der Ärztinnen und Ärzte, sondern erschwert oft die ethisch gebotene Orientierung am Patientenwohl. Das ist der wichtigste Befund der Diskussionsrunde „Versorgung am Lebensende – Verantwortung und Grenzen für die ärztliche Praxis“ beim Hartmannbund am Samstag in Berlin. Sie war zugleich der Start der neuen Veranstaltungsreihe „Ethik und Recht“ des Verbandes.
Die hochkarätige Expertenrunde, mit Bundesärztekammerpräsidenten und zugleich Hartmannbund-Vorsitzenden Dr. Klaus Reinhardt, dem Medizinethiker Prof. Dr. Mark Schweda, dem Krankenhausdirektor a. D. Prof. Dr. Jochen A. Werner und dem Palliativmediziner Dr. Matthias Thöns, diskutierte am Beispiel der Versorgung am Lebensende über das komplexe Konfliktfeld aus juristischen Vorgaben und ethischen Ansprüchen. Unter der Moderation von Dr. Moritz Völker, u. a. Vorsitzender des Arbeitskreises Junge Ärztinnen und Ärzte, versuchten die Experten Licht in diese schwierige Gemengelage zu bringen.
Dr. Klaus Reinhardt konstatierte: „Für uns als Ärzteschaft wird die Lösung der Frage, wie überwinden wir die Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen forensischer Gefährdung auf der Basis von Leitlinientherapie, bzw. ökonomischen Zwängen einerseits und einer individuellen, der besonderen Situation des einzelnen Patienten gerecht werdenden Medizin andererseits. Wir brauchen hier dringend eine innerärztliche Reflexion und auch die verlässliche Klarstellung rechtlicher Spielräume. Dabei geht es im Sinne einer wohlverstandenen ärztlichen Verantwortung um die Sinnhaftigkeit ärztlichen Handelns und die angemessene Berücksichtigung der individuellen Patientenpräferenzen.“
Prof. Dr. Mark Schweda, Inhaber des Lehrstuhls für Ethik in der Medizin in Oldenburg, beleuchtete die philosophischen Dimensionen dieses Themas: „Es gibt eine Tendenz zur Angst vor Haftbarkeit, die in eine Art Defensivmedizin resultiert. Ärztinnen und Ärzte haben nicht mehr den Mut, Entscheidungen zu treffen. Sie scheuen sich davor, Verantwortung zu übernehmen.“
Prof. Dr. Jochen A. Werner, Ärztlicher Direktor des Uniklinikums Essen a. D., brachte die Perspektive der klinischen Praxis ein: „Die Realität ist, dass alle überlastet sind und es bleibt zu wenig Zeit, um sich um die Sterbenden zu kümmern. Viele haben zudem Angst, dass sie Fehler machen, etwas zum Beispiel nicht richtig zu dokumentieren. Hier hilft nur ein Bürokratieabbau und die Digitalisierung, um mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten zu gewinnen.“
Dr. Matthias Thöns, Autor des Buches „Patient ohne Verfügung“, mahnte eine stärkere Besinnung auf die Wünsche der Patienten an. Entscheidungen am Lebensende sollten sich nicht an ökonomischen oder rechtlichen Zwängen orientieren: „Ich empfehle, so früh wie möglich zu beraten. Je früher Palliativmediziner hinzugezogen werden, desto besser können unnötiges Leiden und belastende Übertherapie vermieden werden.“
Die Diskussion machte insgesamt deutlich, dass rechtliche Unsicherheit nicht zu einer Defensivmedizin führen darf, bei der das Risiko-Management wichtiger wird als die empathische Patientenversorgung. „Ärztinnen und Ärzte brauchen Rechtssicherheit, um sich wieder voll auf das konzentrieren zu können, was zählt: den Menschen in seiner verletzlichsten Phase zu behandeln und zu begleiten“, resümierte Dr. Moritz Völker.
Die Veranstaltungsreihe „Ethik und Recht“ wird in den kommenden Monaten weitere Schwerpunktthemen an der Schnittstelle von Medizin, Jura und Philosophie aufgreifen. Ziel ist es, den Dialog zwischen den Disziplinen zu verstetigen und konkrete Orientierungshilfen für die Praxis zu entwickeln.
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v. l. n. r. Dr. Klaus Reinhardt, Prof. Dr. Mark Schweda, Dr. Moritz Völker, Prof. Dr. Jochen A. Werner, Dr. Matthias Thöns