Die derzeitige Regelung, die es Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung erlaubt, in Krankenhäusern ganze Stationen zu leiten, während sie in Praxen nur unter Aufsicht des Weiterbildenden tätig sein dürfen, ist angesichts der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen nicht mehr zeitgemäß und bedarf dringend einer Überprüfung. Der Hartmannbund Landesverband Niedersachsen weist kritisch auf diese Diskrepanz hin, die auf die unterschiedlichen Rechtskreise zurückzuführen ist, die in Krankenhäusern und Praxen gelten.
„Während in Krankenhäusern nach dem Facharztstandard gearbeitet werden darf, greift in Praxen das Sozialgesetzbuch V, das einen Facharztstatus erst nach abgeschlossener Weiterbildung vorsieht. Dies bedeutet, dass Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten in Praxen nur unter Aufsicht des Weiterbildenden tätig sein dürfen. Dabei würde die Einführung des Facharztstandards in Praxen eine erhebliche Entlastung bedeuten“ moniert die Vorsitzende des Landesverbandes, Prof. Anke Lesinski-Schiedat, welche als Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde im stationären Sektor tätig ist.
Ihr Kollege Klaus Peter Schaps, niedergelassener Hausarzt in Wilhelmshaven und Vorsitzender des Arbeitskreises Aus- und Weiterbildung im Hartmannbund, pflichtet ihr bei: „Die Effizienz und Attraktivität der Weiterbildung in der ambulanten Versorgung könnte so gesteigert werden. Fakt ist: Die Qualität der ambulanten Weiterbildung ist sehr gut und steht der Güte und Nachhaltigkeit derjenigen in der Klinik in nichts nach. Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten leisten bereits jetzt wertvolle Arbeit und tragen maßgeblich zur Patientenversorgung bei. Während Krankenhäuser von der eigenständigen Arbeit und Verantwortung der in Weiterbildung befindlichen Ärzte profitieren, werden Praxen durch die ständige Aufsichtspflicht und die damit verbundene administrative Mehrarbeit belastet. Eine Angleichung der Standards in Krankenhäusern und Praxen würde nicht nur den Arbeitsalltag der Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten erleichtern, sondern auch zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden medizinischen Versorgung beitragen.“