
Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ erkennt ärztliche Tätigkeit künftig ausdrücklich als gemeinwohlrelevant an – unabhängig davon, ob sie in Praxen, Kliniken, MVZ oder anderen Versorgungsstrukturen ausgeübt wird. Dieses klare Bekenntnis begrüßt der Hartmannbund als Verband aller Ärztinnen und Ärzte ausdrücklich.
Sollte der Gesetzentwurf wie vorgesehen umgesetzt werden, wäre dies aus Sicht des Hartmannbundes ein richtiges und dringend notwendiges Signal – sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für das medizinische Personal, das konsequenterweise in den Schutz einbezogen werden soll. Dies würde der Tatsache Rechnung tragen, dass Gewalt und Drohungen im Kontext medizinischer Versorgung nicht nur individuelle Rechtsgüter verletzen, sondern stets auch das Gesundheitssystem als Ganzes schädigen.
Mit der Schaffung eines neuen Straftatbestands entstünde erstmals eine eigenständige rechtliche Grundlage, um Angriffe auf medizinisches Personal gezielt zu ahnden. Der vorgesehene Strafrahmen sowie die ausdrückliche Berücksichtigung der Gemeinwohlrelevanz ärztlicher Tätigkeit in der Strafzumessung sind zugleich geeignet, eine wichtige generalpräventive Wirkung zu entfalten.
Die klare Botschaft muss lauten: Verbale wie körperliche Übergriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie auf ihre nichtärztlichen Kolleginnen und Kollegen sind gesellschaftlich in keiner Weise tolerabel.
Der Hartmannbund fordert Politik und Justiz nachdrücklich auf, den Gesetzentwurf konsequent umzusetzen und damit die Sicherheit des medizinischen Personals im beruflichen Alltag spürbar zu verbessern.