Der Hartmannbund Landesverband Bayern fordert, die Aktivrente auf Selbstständige auszuweiten. Die bisherige Begrenzung auf Angestellte sendet aus Sicht des Verbandes das falsche Signal: Wer im Alter weiterarbeiten, Verantwortung übernehmen und Leistung erbringen will, sollte unabhängig von der Erwerbsform fair behandelt und dabei unterstützt werden. Für den Hartmannbund Bayern gilt das in besonderem Maße für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
„Die Aktivrente setzt ein richtiges Signal, aber sie greift zu kurz, solange Selbstständige außen vor bleiben“, erklärt Wolfgang Gradel, Vorsitzender des Hartmannbund Landesverbands Bayern. „Wer längeres Arbeiten politisch fördern will, darf nicht so tun, als gäbe es Verantwortung und Leistung nur im Angestelltenverhältnis. Gerade in Bayern tragen selbstständige Ärztinnen und Ärzte in Stadt und Land wesentlich dazu bei, die ambulante Versorgung aufrechtzuerhalten und sichern Beschäftigung und Kontinuität im Gesundheitswesen.“
Der Ausschluss der Selbstständigen wiegt umso schwerer, weil der Bedarf an medizinischer Versorgung in den kommenden Jahren weiter steigen wird. „Mit dem Älterwerden der Babyboomer wird der Behandlungsbedarf steigen“, sagt Dr. Clemens Sirtl, Bezirksvorsitzender des Hartmannbunds Niederbayern. „Gerade deshalb können wir es uns nicht leisten, erfahrene niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durch falsche politische Anreize früher aus der Versorgung zu drängen. Wer die Aktivrente nur für Angestellte öffnet, verkennt die Realität in den Freien Berufen.“ Umso wichtiger ist es aus Sicht des Hartmannbunds Bayern, erfahrene Ärztinnen und Ärzte möglichst lange in der Versorgung zu halten.
In Bayern lag das Durchschnittsalter der niedergelassenen Haus- und Fachärzte bereits 2021 bei 54,6 Jahren (ZI-Daten des Bundesarztregisters); die BLÄK beziffert das Durchschnittsalter 2025 aller im ambulanten Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte auf rund 54 Jahre. Die Altersstruktur zeigt damit deutlich, dass in den kommenden Jahren viele erfahrene Ärztinnen und Ärzte aus der Versorgung ausscheiden werden, wenn keine wirksamen Anreize für längeres Arbeiten geschaffen werden.
Für den Hartmannbund Bayern ist die Beschränkung der Aktivrente deshalb nicht nachvollziehbar. Mit dieser Forderung steht der Verband nicht allein: Auch der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) setzt sich für eine Ausweitung auf alle Selbstständigen ein.
„Es ist widersprüchlich, über Fachkräftemangel, demografischen Wandel und drohende Versorgungslücken zu sprechen und zugleich diejenigen von der Förderung auszunehmen, die seit Jahrzehnten Verantwortung übernehmen, Personal beschäftigen und Versorgung organisieren“, so Gradel weiter. „Wer Lebensleistung anerkennen und Versorgung sichern will, muss die Aktivrente auch für Selbstständige öffnen.“
Gerade in der ambulanten Versorgung könnte ein flexibler längerer Verbleib erfahrener Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber helfen, Versorgungslücken abzufedern, Praxisübergaben besser zu gestalten und regionale Strukturen zu stabilisieren. Der Hartmannbund Bayern fordert deshalb eine praxistaugliche und rechtssichere Regelung, die angestellte und selbstständige Erwerbstätigkeit im Alter fair behandelt.
„Wenn der Staat längeres Arbeiten politisch will, dann muss diese Wertschätzung auch bei den Selbstständigen ankommen und bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ganz besonders“, betont Sirtl abschließend.