Appell des Hartmannbund Landesverbandes Sachsen-Anhalt an das Landesprüfungsamt bezüglich Famulaturen

Der Hartmannbund Landesverband Sachsen-Anhalt hat an das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe appelliert, auch Famulaturen im Sommersemester 2021 für die Anmeldung zum zweiten Staatsexamen im Oktober 2021 zu berücksichtigen. Dies wäre eine Erleichterung für viele Studierende in den Reihen des Hartmannbundes, die coronabedingt zur Zeit Schwierigkeiten haben, Famulaturplätze zu finden. Daneben wurde gefordert, Famulaturen  auch während des Semesters zu ermöglichen und die vorgeschriebenen Famulaturzeiten in den einzelnen Einrichtungstypen stationär, ambulant und hausärztlich jeweils um die Hälfte zu reduzieren, verbunden mit der Möglichkeit, die verbleibenden Zeiten in einem frei gewählten ärztlichen Tätigkeitsfeld abzuleisten. Als letzten Punkt beinhaltet der Appell die Bitte, in den Corona-Zentren und Gesundheitsämtern geleisteten Dienste auf die Famulaturzeiten anzurechnen, um die Leistungen der Studierenden entsprechend zu würdigen.

Hintergrund ist, dass viele Studierende große Teile Ihrer Famulatur noch nicht ableisten konnten und es für die Betroffenen zu einer Verlängerung der Studienzeit kommen könnte, da diese Famulaturen bei der Anmeldung zum zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nachgewiesen werden müssen. Dies könnte gerade bei BAföG-Empfängern unverschuldet zu finanziellen Problemen führen. Der Hartmannbund Landesverband Sachsen-Anhalt bleibt an dem Thema dran – getreu seinem Wahlspruch „Stark für Ärztinnen und Ärzte – auch für die nachfolgende Generation!“