Bremer Senat entfristet die Richtlinie zur assistierten Reproduktion

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (9. Mai 2023) der Entfristung der bestehenden Richtlinie zum Zugang zu assistierter Reproduktionsmedizin für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch zugestimmt. Das Land Bremen hat zur Förderung von betroffenen Paaren mit Wirkung vom 1. Januar 2022 erstmalig eine Förderrichtlinie erlassen, die vorerst auf zwei Jahre befristet wurde. Ziel der Förderung ist es, die betroffenen Paare von den Behandlungskosten der assistierten Reproduktion zumindest teilweise zu entlasten.