Land billigt Gesetzentwurf zur Reform der Krankenhausversorgung

Die Landesregierung hat am 19. August 2026 den Gesetzentwurf zur Reform der Krankenhausversorgung gebilligt. Damit soll die Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein an die bundesweite Reform angepasst werden. Die Kliniklandschaft soll künftig stärker nach Leistungsgruppen und Versorgungsregionen organisiert werden.