Landtag beschließt Gesetz zum flexibleren Einsatz von Pflegepersonal

Der Landtag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen beschlossen. Es tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Pflegefachkräfte sollen nun auf einer bundeseinheitlichen, wissenschaftlichen Grundlage stärker entsprechend ihrer beruflichen Fachlichkeit eingesetzt werden können.

Die Personalbemessung orientiere sich am Pflegebedarf, der mit Steigerung der Pflegebedürftigkeit zunimmt, so Drese. Das bedeute, dass der erforderliche Hilfskraftanteil bei niedrigen Pflegegraden höher ist, als der Fachkraftanteil. In einer Pflegesatzvereinbarung werde zukünftig ein individueller Personalmix festgelegt, dessen Einhaltung von den Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert werden wird.

Den Beschluss finden Sie HIER!