Das Gesundheitsministerium hat am 20. August den Zeitplan für die Krankenhausreform konkretisiert. Ende September beginnt das Anhörungsverfahren. Dann erfahren die Krankenhausgeschäftsführungen, welche beantragten Leistungsgruppen ihnen ab 1. Januar 2027 voraussichtlich zugewiesen beziehungsweise abgelehnt werden.