Medizinstudienplätze, Quote für Landärzte, Stärkung der Digitalisierung

Staatsministerin Petra Köpping hat heute den Bericht zum Stand der Umsetzung des »20-Punkte-Programms –Medizinische Versorgung 2030« im Kabinett vorgestellt. Das Programm war vom Kabinett am 19. Juni 2019 beschlossen worden. Die Umsetzung des Programms ist im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart.

So sind an sächsischen Universitäten 90 zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin entstanden und in Sachsen gibt es seit 2022 eine Landarztquote. Sie ermögliche die Aufnahme eines Medizinstudiums außerhalb des Numerus Clausus – Regimes, wenn die Teilnehmer sich dazu verpflichten, nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung vorzugsweise im Bereich der Allgemeinmedizin für die Dauer von zehn Jahren, in einem hausärztlich unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat zu praktizieren.

Der Modellstudiengang »MEDiC« der TU Dresden/Medizinische Fakultät Dresden am Standort Chemnitz in Kooperation mit dem Klinikum Chemnitz sei etabliert worden. Inzwischen habe bereits der dritte Jahrgang das Studium aufgenommen. Das Projekt »MiLaMed« der Medizinischen Fakultät der Uni Leipzig wurde umgesetzt. Sowohl MEDiC als auch MiLaMed werden nach der Finanzierung der ersten Projektphase mit Landesmitteln verstetigt.

Zudem wurden weitere Studienplätze außerhalb von Sachsen geschaffen. Das Programm der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) »Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen« wurde erweitert. Die KVS und die Krankenkassen übernehmen pro Jahr Studiengebühren für 20 Medizinstudienplätze in Ungarn an der Universität Pécs. Sachsen finanziert seit 2020 pro Jahrgang jeweils bis zu 20 zusätzlich weitere Medizinstudienplätze. Dafür verpflichten sich die Studierenden, nach abgeschlossener Facharztweiterbildung in Sachsen außerhalb der Städte Leipzig, Markkleeberg, Dresden und Radebeul, z. B. als Hausärztin bzw. Hausarzt für mindestens fünf Jahre tätig zu sein.

Auch durch das Hausarztstipendium für Medizinstudierende in Sachsen werden zukünftige Fachärzte vor allem in der Allgemeinmedizin für den ländlichen Raum gewonnen. Beide Nachwuchsprogramme zusammen haben derzeit ca. 350 Programmteilnehmer, wobei bereits 24 ihre fachärztliche Tätigkeit aufgenommen haben und ca. 85 Teilnehmer als Ärzte in Weiterbildung die medizinische Versorgung unterstützen.

Beide Medizinische Fakultäten haben ihre Bemühungen verstärkt, weitere Lehrpraxen im ländlichen Raum zu gewinnen. Dadurch ist es gelungen, bisher insgesamt 122 zusätzliche akademische Lehrpraxen außerhalb der Ballungsräume Dresden, Chemnitz und Leipzig in die Ausbildung der Medizinstudierenden einzubinden. Beide Fakultäten wollen die bisher unselbständigen Abteilungen für Allgemeinmedizin zu selbständigen Instituten aufzuwerten. Dadurch wird die Außenwahrnehmung der Allgemeinmedizin als selbständiges Fachgebiet deutlich gestärkt. Die Finanzierung des »Leipziger Kompetenzpfad Allgemeinmedizin« (LeiKA) ist auch künftig sichergestellt.

Zudem werde die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte gestärkt. Derzeit gibt es bereits 17 regionale Weiterbildungsverbünde in der Allgemeinmedizin in Sachsen. Seit 2018 wurden insgesamt 36 zusätzliche Weiterbildungsstellen für die Durchführung von Abschnitten der ärztlichen Weiterbildung gefördert So konnte die Anzahl der Facharztanerkennungen in der Allgemeinmedizin bereits gesteigert werden.

Das Netzwerk »Ärzte für Sachsen« als Plattform zur Bündelung der Akteure des Gesundheitswesens unterstütze die Nachwuchsgewinnung mit vielfältigen Maßnahmen, darunter Imagekampagnen, um die vielen Unterstützungsangebote für künftige Ärztinnen und Ärzte in Sachsen bekannter zu machen.

Für die Förderung der digitalen Ertüchtigung von Krankenhäusern sind auch im laufenden Doppelhaushalt 10 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Die Mittel werden im Rahmen der Krankenhaus-Pauschalförderung an die Plankrankenhäuser im Freistaat ausgereicht. Insofern wurde die Förderung nach Teil B der Richtlinie eHealthSax in die Krankenhaus-Pauschalförderung überführt. Darüber hinaus wurden nach Teil A der Richtlinie eHealthSax seit 2017 insgesamt 27 Projekte im Umfang von 22 Millionen Euro gefördert. Davon umfasst sind Maßnahmen, die die Abläufe im Gesundheitswesen verbessern, den Zugang zur Versorgung erleichtern oder die Bildung von Netzwerken ermöglichen.